Notkredite für Krankenhäuser: Land Brandenburg stellt 40 Millionen Euro bereit
Zur Überbrückung von Notlagen reicht das Land Brandenburg Kredite an alle Krankenhäuser aus. Die Zahlung ist jedoch an strenge Bedingungen gebunden.
In Brandenburg können nun alle Krankenhäuser ein Darlehen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsprobleme bei der Investitionsbank des Landes beantragen. Das sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch in der Fragestunde des Brandenburger Landtags.
Nach dem Krankenhausgipfel, der Ende Januar in der Potsdamer Staatskanzlei stattfand, hieß es zunächst, dass nur kommunale Krankenhäuser antragsberechtigt seien. „Diese erste Auskunft ist so nicht mehr richtig“, sagte Nonnemacher im Landtag. Insgesamt stünden 40 Millionen Euro für die Krankenhäuser zur Verfügung.
Wie Nonnemacher ausführte, sei eine „fachpolitische Stellungnahme“ des Gesundheitsministeriums eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits. Dabei müsse unter anderem der „Standort als zukunftsträchtig“ eingestuft werden.
Vorausgesetzt werde ferner, dass die Träger einen maximalen Beitrag zur Existenzsicherung der Kliniken geleistet hätten und ein zukunfts- und bedarfsgerechtes Angebotskonzept für die Zeit nach der Überbrückungshilfe vorliege. Dazu gehörte auch eine Absichtserklärung zur Aufnahme des betreffenden Hauses in den geplanten fünften Krankenhausplan des Landes.
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