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Misshandeltes Mädchen aus Eberswalde: Nach dem Tod seiner Tochter - Lebenslange Freiheitsstrafe für den Vater

Ein Vater misshandelt seine Tochter so schwer, dass sie ins Koma fällt und Monate später mit zweieinhalb Jahren stirbt. Das Gericht verurteilte den Mann jetzt wegen Mordes.

Frankfurt (Oder) – Mehr als ein Jahr nach dem Tod eines kleinen Mädchens aus Eberswalde ist der Vater zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach den 29-Jährigen am Freitag wegen Mordes schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Kleine im Jahr 2017 über sechs bis acht Wochen lang schwer misshandelte. Das Kind war nach schweren Verletzungen zunächst ins Koma gefallen und im April 2018 im Alter von zweieinhalb Jahren gestorben.

Das Handeln des Vaters führte zum Tod

Die Strafkammer zeigte sich zum Abschluss des etwa zehn Monate dauernden Prozesses überzeugt davon, dass der Tod des Kindes eindeutig auf das Handeln des Angeklagten zurückzuführen war. Er habe den Tod billigend in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Strafantrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung des Vaters hatte dagegen auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen plädiert.

In der mehrstündigen Urteilsbegründung schilderte die Vorsitzende Richterin noch einmal das Leiden des kleinen Mädchens. Den Angeklagten beschrieb sie als rücksichtslos, nur auf die eigenen Interessen bedacht. "Maßgeblich waren lediglich seine Wünsche, koste es was es wolle, wie wir in diesem Fall auf tragische Weise gesehen haben", sagte sie.

Das Mädchen wurde in die Obhut von Freundinnen gegeben

Zunächst habe sich der Mann in der Vaterrolle gefallen, nachdem die leibliche Mutter gleich nach der Geburt der Tochter auf das Sorgerecht verzichtet hatte. Von Beginn an habe er aber nie eine tatsächliche Verantwortung für die Kleine übernommen, sie stattdessen in die Obhut wechselnder Freundinnen und Verwandter gegeben, so die Vorsitzende Richterin weiter. "Die Befindlichkeiten des Kindes spielten für ihn nie eine Rolle." Der Mann lebte laut Angaben seit Jahren von Hartz IV und konsumierte regelmäßig Alkohol und Drogen.

Die eigentliche Katastrophe habe begonnen, als er im Februar 2017 seine heutige Verlobte kennenlernte und mit ihr sowie deren drei Kindern zusammenzog. Der Angeklagte habe das eigene Kind zunehmend abgelehnt, weil es seiner Ansicht nach nicht in die neue Familie passte, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Die damals Zweijährige hatte nach Überzeugung des Gerichts immer weniger zu essen bekommen und war auch bei Verletzungen nie zu einem Arzt gebracht worden. Stattdessen hatte der Vater das Mädchen vernachlässigt, ans Bett gefesselt, geschüttelt und geschlagen.

Die Verlobte sitzt noch in U-Haft

Im Oktober 2017 war das kleine Mädchen mit einem Gewicht unter zehn Kilogramm mit lebensbedrohlichen Verletzungen, Atemaussetzern und Hirnblutungen bewusstlos ins Krankenhaus gebracht worden. Trotz Reanimation und Notoperation fiel es ins Koma und wachte daraus bis zu seinem Tod in einem Kinderheim im April 2018 nicht mehr auf.

Das Urteil gegen den Vater ist noch nicht rechtskräftig. Noch nicht abgeschlossen sind zudem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Mordes gegen die Verlobte des Mannes. Sie sitzt seit Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. (dpa)

Jeanette Bederke

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