zum Hauptinhalt
Zwei Kohlekraftgegner, die 2022 an einer Blockade des Kraftwerks Jänschwalde teilnahmen, sitzen zu Beginn eines Berufungsprozesses in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Cottbus.

© dpa/Frank Hammerschmidt

Nach Blockade von Brandenburger Kraftwerk: Angeklagter fordert Verlegung der Verhandlung in den Tagebau Jänschwalde

Der Mann und eine Frau waren vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Nun begann das Berufungsverfahren.

Zu Beginn des Prozesses gegen zwei Kohlekraftgegner wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde hat einer der Angeklagten beantragt, die Verhandlung in den Tagebau Jänschwalde zu verlegen. Das könne helfen, den Prozess besser zu verstehen, sagte er dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Cottbus am Freitag. Dieser lehnte den Antrag auf Verlegung des Verhandlungsortes mit der Begründung ab, der Tagebau sei für die Durchführung einer Verhandlung ungeeignet. Zudem würde sich aus Videos der Ermittlungen ergeben, wie es in Tagebau und Kraftwerk Jänschwalde in der Lausitz aussehe.

Der Mann und eine Frau waren im November bereits vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Diese Punkte beinhaltete auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten Berufung ein. Im jetzt begonnenen Berufungsverfahren bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihren Vorwürfen. Das geforderte Strafmaß wurde noch nicht verkündet.

Anklagte äußern sich nicht zu den Vorwürfen

Zu den konkreten Tatvorwürfen äußerten sich die beiden Angeklagten am ersten Prozesstag in Cottbus nicht. In ihrer Einlassung kritisierten sie stattdessen die großen Energiekonzerne und den Staat, der nichts gegen die Klimakrise tue. Stattdessen würden Klimaaktivisten kriminalisiert und öffentlich als Verbrecher und Ökoterroristen bezeichnet. Solche Hetze sei ein „Brandbeschleuniger“ für die Erde.

Die Frau und der Mann waren im September des vergangenen Jahres mit 18 anderen Klimaaktivisten auf das Gelände des Kohlekraftwerks eingedrungen, hatten sich an Gleise festgekettet und Förderanlagen besetzt. Der Energiekonzern Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Anders als die anderen Kohlekraftgegner weigerten sich der Mann und die Frau aber nach ihrer Festnahme, ihre Namen zu nennen. Aus diesem Grund saßen sie bereits knapp drei Monate in Haft.

Protest gegen das Verfahren

Vor dem Eingangstor zum Gelände des Landgerichts hatten sich vor Prozessbeginn etwa 15 Kohlekraftgegner versammelt. Sie protestierten gegen das Verfahren und forderten eine andere Klimapolitik.

Ein zweiter Verhandlungstermin in dem Berufungsverfahren ist für den 12. Juli angesetzt. Das Urteil gegen die Kohlekraftgegner ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false