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Trauer am Lageso: Mohamed wurde am 5. November in Berlin beigesetzt.

© dpa

Getöteter Flüchtlingsjunge in Berlin: Mohameds Familie darf in Deutschland bleiben

Auf politischer Ebene ging es schnell: Vor rund einer Woche wurde der mutmaßliche Mörder des vierjährigen Mohamed gefasst. Nun kündigt der Senat an, dass eine drohende Ausweisung der Familie abgewendet ist.

Berlin - Die Familie des getöteten Berliner Flüchtlingsjungen Mohamed darf aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen "extremen Härtefall" handele. "Ich setze mich dafür ein, dass Mohameds Familie in Berlin bleiben darf", betonte Henkel.

Mohameds Mutter soll an seinem Grab trauern können

Die Mutter und der Stiefvater sollten einen entsprechenden Antrag bei der Härtefallkommission stellen. Zur Begründung teilte Henkel mit: "Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können."

Die aus Bosnien stammende Familie - die Mutter, die Kinder und der Stiefvater - lebt seit etwa einem Jahr in Deutschland. Bisher galt der Status einer sogenannten Duldung bis zum 7. Dezember. Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern. Wird sie nicht verlängert, müssen die Menschen Deutschland verlassen.

Viele Politiker setzen sich für Bleiberecht ein

Nach Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes kann die Härtefallkommission auf Antrag eine Empfehlung für ein Bleiberecht an die Landesregierung geben. Der zuständige Senator kann dem stattgeben.

Viele Politiker und Initiativen hatten nach der Aufklärung des Mordes an Mohamed gefordert, der Familie ein weiteres Leben in Deutschland zu erlauben. Der Rechtsanwalt der Familie, Andreas Schulz, hatte Kontakt zur Senatsinnenverwaltung aufgenommen, um ein Bleiberecht durchzusetzen.

Mohameds Mutter als Nebenklägerin im Prozess gegen Silvio S.

In dem geplanten Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des vierjährigen Jungen tritt seine Mutter zudem als Nebenklägerin auf. Außerdem wolle der Potsdamer Staatsanwalt sie als Zeugin der Anklage, sagte Rechtsanwalt Schulz.

Mohamed war am 1. Oktober vor dem für Flüchtlinge zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) entführt worden. Sein mutmaßlicher Mörder aus Brandenburg hatte gestanden, den Jungen einen Tag später nach sexuellem Missbrauch in seiner Wohnung umgebracht zu haben. (dpa)

Andreas Rabenstein

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