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Die Freien Wähler um Chef Péter Vida im neuen Look.

© Benjamin Lassiwe

Landesverfassungsgericht hat entschieden: Antrag der Brandenburger Freien Wähler gegen Verlust der Fraktion abgelehnt

BVB/Freie Wähler verlieren nach dem Wechsel von Philip Zeschmann zur AfD ihren Fraktionsstatus. Nun wollen die Abgeordneten im Landtag eine Gruppe bilden.

Die Freien Wähler verlieren ihren Status als Fraktion im Brandenburger Landtag: Das Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von BVB/Freie Wähler zur Beibehaltung ihres Fraktionsstatus nach dem Wechsel eines Abgeordneten abgelehnt. In seiner Begründung habe das Gericht mitgeteilt, dass das angestrebte Organstreitverfahren auch in der Hauptsache unbegründet sei, teilte das Landesverfassungsgericht am Montag mit (Az.: 16/23 EA).

Der Abgeordnete Philip Zeschmann war im November aus der Fraktion BVB/Freie Wähler ausgetreten und zur AfD-Fraktion gewechselt. Die Freien Wähler verloren daraufhin den Status als Fraktion. Der Landtag begründete dies damit, dass die im Fraktionsgesetz geforderte Stärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben sei. Die Freien Wähler waren 2019 mit fünf Prozent und fünf Mitgliedern in den Landtag eingezogen.

BVB/Freie Wähler wollen Gruppenbildung vorantreiben

„Wir werden diese enttäuschende Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren akzeptieren und in der Konsequenz die Gruppengründung vorantreiben“, teilte der BVB/Freie Wähler-Landtagsabgeordnete Matthias Stefke mit. Eine Gruppe ist im Parlament mit weniger Rechten ausgestattet als eine Fraktion. Der Verlust des Fraktionsstatus ist auch mit finanziellen Einbußen und weniger Redezeit im Landtag verbunden.

BVB/Freie Wähler wolle weiterhin Oppositionsarbeit betreiben, versicherte Stefke. Kritik an der Regierungsarbeit dürfe nicht nur durch Fraktionen an den Rändern des politischen Spektrums erfolgen, meinte er mit Blick auf Linke und AfD. „Es kann nicht im Interesse von Demokraten sein, wenn die einzige funktionierende Oppositionskraft der Mitte geschwächt wird.“

„Natürlich wünscht man sich an seinem 40. Geburtstag eine andere Meldung. Aber wer uns kennt, weiß, dass wir auch damit umgehen, die Weichen richtig stellen und so neuen Anlauf für kommende Erfolge nehmen werden“, wird Landeschef Péter Vida in einer Mitteilung der Freien Wähler zitiert. In einem PNN-Interview hatte Vida im Sommer angekündigt, bei der Landtagswahl im kommenden Jahr acht Prozent der Wählerstimmen erreichen zu wollen.

Die vier verbliebenen Abgeordneten wandten sich nach Zeschmanns Wechsel zur AfD-Fraktion ans Verfassungsgericht und beriefen sich darauf, dass nach einer Landtagswahl eine Fraktion auch mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen gebildet werden kann. Das trifft nach Prüfung des Landtags aber nur in seltenen Fällen zu.

Das Verfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung dazu fest, die Anwendung der Regelungen zur Mindestgröße einer Fraktion oblägen dem Landtag im Rahmen der parlamentarischen Selbstorganisation. „Dass das Verfassungsgericht die Rechtslage so sieht, dass andere Konstellationen mit vier Abgeordneten eine Fraktion bilden dürfen, wir mit vier Abgeordneten aber nicht, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentierte Vida die Begründung. (dpa/cmü)

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