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Brandenburg: Kritik an geplanter Kita-Novelle Elternbeiträge heute Thema im Kabinett

Potsdam - Das Brandenburger Kabinett berät heute über Änderungen des Kita-Gesetzes, die durch die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres im August notwendig werden. Das Land will die Gelegenheit nutzen und Festlegungen zur Berechnung von Kitagebühren treffen.

Potsdam - Das Brandenburger Kabinett berät heute über Änderungen des Kita-Gesetzes, die durch die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres im August notwendig werden. Das Land will die Gelegenheit nutzen und Festlegungen zur Berechnung von Kitagebühren treffen. Darüber hatte es in mehreren Kommunen Streit gegeben. „Wir begrüßen das beitragsfreie Jahr ausdrücklich, mussten aber feststellen, dass Gesetzesänderungen in Bezug auf die Elternbeiträge geplant sind, die die aktuell rechtswidrige Praxis einiger Kommunen in Brandenburg zukünftig legalisieren werden“, heißt es im aktuellen Newsletter des Potsdamer Kita-Elternbeirats. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass die Elternbeiträge nach Abzug lediglich der Personalkostenzuschüsse zu berechnen sind. Das bedeute, dass die Eltern an sämtlichen weiteren Kostenpositionen ab dem 1. August beteiligt werden können. Die Kreis-Kitaelternbeiräte in ganz Brandenburg hätten daher zu dem Gesetzesentwurf gegenüber dem Ministerium und den Landtagsfraktionen Stellung genommen und Ende Januar auch das persönliche Gespräch mit der Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) gesucht. Diese will die Änderungen am heutigen Dienstag nach der Kabinettssitzung vorstellen.

Das Ministerium teilte am Montag auf Anfrage mit, dass eine Klarstellung erfolge, wie die Elternbeiträge zu bemessen sind, „dabei werden Rechtsprechungen berücksichtigt“. Die Kalkulation der Elternbeiträge solle „rechtssicher“ gemacht werden. So hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Kita-Satzung der Stadt Rathenow (Havelland) für unwirksam erklärt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es von der Stadt „verfehlt“ gewesen sei, bei der Ermittlung der Sachkosten „kalkulatorische Zinsen“ zu berücksichtigen. Dadurch sind die Elternbeiträge deutlich gestiegen. Neu in das Kita-Gesetz aufgenommen werden soll auch der Passus, wonach ab 2020/21 der Träger der örtlichen Jugendhilfe nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege eine Empfehlung zur Festlegung der Elternbeiträge erlassen kann. Marion Kaufmann

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