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Die Koalition in Brandenburg streitet sich über Befugnisse der Polizei im Kampf gegen häusliche Gewalt.

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Koalitionsstreit in Brandenburg: Zoff um Befugnisse der Polizei bei häuslicher Gewalt

CDU-Innenminister Stübgen setzt sich für Bodycams und die Entbindung der Notärzte von ihrer Schweigepflicht ein. Grünen-Ministerin Nonnemacher ist dagegen.

In der Brandenburger Kenia-Koalition ist ein Streit um mehr Befugnisse der Polizei im Kampf gegen häusliche Gewalt entbrannt. Ein Gesetzentwurf von Innenminister Michael Stübgen (CDU) sieht unter anderem vor, dass Polizisten bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt mit einer Bodycam das Geschehen aufzeichnen dürfen und Notärzte in diesen Fälle von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden. Für potenzielle Gewalt- und Sexualstraftäter sollen in Hochrisikofällen auch elektronische Fußfesseln möglich sein. Täter sollen künftig nicht nur zehn Tage, sondern bis zu zwei Wochen lang aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können.

Dieses Gesetz werde von Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) blockiert, klagte Stübgen in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Die Ausweitung der Befugnisse der Polizei und die Entbindung der Notärzte von ihrer Schweigepflicht seien aber notwendig, weil Frauen oft Angst hätten, Anzeige gegen gewalttätige Partner zu erstatten. Dadurch werde die Strafverfolgung gegen die Täter erschwert. „Wir müssen handeln, weil die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt gegen Frauen in den vergangenen Jahren extrem stark gestiegen ist“, sagte der Minister.

Michael Stübgen gibt in diesem Jahr den Vorsitz der märkischen CDU ab.

© dpa/Soeren Stache

Grünen-Ministerin Nonnemacher verweist bei ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfs auf den Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz-Grün. „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Landesregierung keine umfassende Novellierung des Polizeigesetzes plant“, sagte sie auf Anfrage. Durch den Gesetzentwurf sollen aber verschiedene Gesetze geändert werden, unter anderem das Polizeigesetz, das den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen bislang nicht erlaubt.

Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.

 Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne)

Zwar sei der Schutz von Frauen und Kindern gegen Gewalt ein sehr wichtiges Anliegen der Landesregierung, sagte Nonnemacher. „Dieses ernste Thema taugt aber nicht dafür, die Befugnisse der Polizei immer weiter auszudehnen“, betonte die Ministerin. So sei der Einsatz von Bodycams in privaten Wohnungen eine grundlegende Entscheidung. „Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung“, betonte Nonnemacher. „Und nach dem aktuellen Gesetzentwurf dient die Ausweitung von Bodycam-Einsätzen nicht dem Schutz von Frauen oder Opfern häuslicher Gewalt.“

Auch die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht im Notarztdienst sei eine komplexe Frage. „Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut und die Basis für das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin“, betonte die Ministerin, die selbst Fachärztin für Innere Medizin ist.

Im Jahr 2019 zählte die Polizei in Brandenburg 4371 Straftaten, die mit häuslicher Gewalt zusammenhingen. In der Corona-Pandemie nahm die Zahl im Jahr 2020 drastisch auf 5235 Fälle zu und ging dann 2021 wieder etwas auf 5073 Fälle zurück. (dpa)

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