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Brandenburg: Keine AfD-Wahlpflicht für Parlament

Urteil des Verfassungsgerichtes: Der Landtag darf AfD-Kandidaten für die Geheimdienst-Kontrollkommission ablehnen

Potsdam - Niederlage für die AfD-Landtagsfraktion vor dem höchsten Gericht Brandenburgs. Das Landesverfassungsgericht hat in einem am Freitag verkündeten Urteil entschieden, dass die AfD keinen Anspruch darauf hat, ihren Abgeordneten Andreas Galau in die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages für Geheimdienste (PKK) wählen zu lassen. Galau, der Ende der 1980er-Jahre kurz Mitglied der Republikaner war, war 2015 dreimal ins Rennen geschickt worden und jedes Mal im Parlament gescheitert. Die von der AfD deshalb eingereichte Organklage wies das Landesverfassungsgericht zurück. Das Urteil sei einstimmig ergangen, sagte Verfassungsgerichtschef Jes Möller. Allerdings regt das Gericht etwa ein Anhörungsverfahren mit persönlichen Vorstellungen von Kandidaten – ähnlich wie bei der Wahl von Verfassungsrichtern – an, um eine Benachteiligung von Minderheiten zu vermeiden.

Die Klage der AfD scheiterte offenbar auch aus handwerklichen Gründen. Die AfD hatte vor allem damit argumentiert, dass die PKK nach Artikel 70 der Landesverfassung einem normalen Landtagsausschuss gleichkomme, der AfD daher ein Garantierecht für die Wahl ihres Kandidaten zustehe. Möller deutete an, dass die Erfolgsaussichten bei anderen juristische Begründungen womöglich besser gewesen wären. Die AfD-Klage hatte der Berliner Anwalt Hans-Joachim Berg – zugleich AfD-Vizelandeschef in Berlin – ausgearbeitet. In der mündlichen Verhandlung hatte er „politische“ Gründe für die Nichtwahl von Galau verantwortlich gemacht, der seit 20 Jahren Landesbeamter in Berlin und damit über jeden Zweifel an seiner Verfassungstreue erhaben sei.

Das Gericht zerpflückte diese juristische Argumentation. Die PKK sei eben gerade kein „klassischer“ Parlamentsausschuss zur Vorbereitung von Landtagssitzungen, sagte Möller bei der Urteilsverkündung. Vielmehr seien die Anforderungen an Integrität, Verschwiegenheit von PKK-Mitgliedern wegen deren Zugang zu geheimen, sicherheitsrelevanten Informationen höhere. Da die PKK selbst nicht kontrolliert werde, müssten ihre Mitglieder ein besonderes Vertrauen im Parlament genießen. Genau deshalb sei eine Wahl der Mitglieder vorgesehen. Es bestehe keine Pflicht des Parlamentes, jeden Kandidaten zu wählen.

Landtagsdirektor Detlef Voigt hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Mehrheit im Landtag – SPD, Linke, CDU und Grüne – den AfD-Sitz in der PKK nicht in Zweifel ziehen, aber Bedenken gegen den Kandidaten Galau hatten. Der verstorbene SPD-Fraktionschef Klaus Ness hatte damals erklärt, dass nur ein PKK-Mitglied wählbar sei, das nie in rechtsrextremen Parteien auffällig geworden sei. Nach diesen Maßstäben kämen etwa vier der zehn AfD-Abgeordneten infrage.

Die AfD reagierte verhalten auf die Niederlage. Man müsse die Begründung prüfen, so Galau. „Wenn man nicht gewinnt, ist das enttäuschend“, sagte Anwalt Berg. Er prophezeite, „dass die AfD bald mit einem Kandidaten in der PKK vertreten sein wird.“ Das Urteil sei ein Erfolg für den Landtag, sagte Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD). „Die Abgeordneten entscheiden in freier Wahl, wen sie in die Parlamentarische Kontrollkommission entsenden.“ Der AfD-Fraktion steht kein Grundmandat in dem Kontrollgremium zu. Die SPD-Abgeordnete Inka Großmann-Reetz sagte, die AfD habe „vergeblich versucht, sich zum Opfer zu stilisieren.“ Die AfD habe kein Recht, rechtslastige Kandidaten durchzuboxen, sagte die Grüne Ursula Nonnemacher. „Ich freue mich, dass dazu Klarheit herrscht.“ Entscheidend für die Wahl seien „Vertrauenswürdigkeit und politische Integrität“, sagte Linke–Fraktionschef Ralf Christoffers.

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