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Brandenburg: Kein Beweis für Hetze

Nach dem Unfalltod einer ägyptischen Gaststudentin in Cottbus gibt es nach Angaben von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) nach wie vor keine konkreten Beweise für ausländerfeindliche Äußerungen.

Potsdam - Am Donnerstag berichtete Ludwig im Rechtsausschuss des Landtages über den neuesten Stand der Ermittlungen in dem Fall, in dem es auch um den Verdacht auf Volksverhetzung geht. In der Nacht zum 15. April war die 22-jährige Frau in der Cottbuser Innenstadt angefahren worden. Tage später erlag sie ihren Verletzungen. Zeugen hatten beobachtet, dass das Auto mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Zudem soll einer der Insassen nach dem Unfall auf Ausländer geschimpft haben. Von den Beschimpfungen hatte damals eine junge Frau berichtet, die nach eigenen Angaben Zeugin des Geschehens war. Der Fall hatte für große Empörung gesorgt.

Fraglich ist, ob die Äußerungen strafbar sind

Die Ermittlungen liefen weiter, sagte der Minister. Es geht um den Unfallhergang selbst, aber auch darum, ob die Ägypterin nach dem Unfall ausländerfeindlich beschimpft wurde. Laut Staatsanwaltschaft bestätigte die junge Frau nach mehreren Vernehmungen die fremdenfeindlichen Beleidigungen, die am Unfallort gefallen sein sollen, in dieser Form allerdings nicht mehr. Demnach gehe es nun nicht mehr um Äußerungen, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden. Im Klartext: Es könnten durchaus Äußerungen gefallen sein, die als rassistisch verstanden werden könnten. Fraglich ist jedoch, ob sie auch strafbar sind. Auch zwei durch den RBB ins Spiel gebrachte Zeugen seien inzwischen befragt worden, sagte er. Aufgrund ihrer Sprachkenntnisse hätten sie jedoch ausländerfeindliche Äußerungen nicht verstehen können. Ein dritter Informant sei nicht greifbar.

Laut einem Unfallgutachten der Dekra war der 20 Jahre alte Fahrer aus Sachsen schneller als die erlaubten 30 Stundenkilometer unterwegs: höchstwahrscheinlich mit etwa Tempo 50. Zudem ist ein rechtsmedizinisches Gutachten in Arbeit, Ergebnisse stehen laut Staatsanwaltschaft Cottbus noch aus. Es soll klären, ob die Verletzungen bei Tempo 30 weniger schwer gewesen wären. (mit dpa)

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