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Brandenburg: „Ich stehe im Wort“

Innenminister setzt bei Versorgung Hinterbliebener von Feuerwehrleuten alle Hebel in Bewegung

Potsdam - Den Fall hat sich Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) persönlich auf den Schreibtisch gezogen. Nach dem tragischen Unfalltod von zwei Feuerwehrleuten bei einem Autobahneinsatz Anfang September hat er nun die Versorgung der Hinterbliebenen auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern gesetzt. Er habe das Thema für die nächste Sitzung im Dezember in Leipzig angemeldet, sagte Schröter am Donnerstag im Innenausschuss des Potsdamer Landtags. Sein Ziel sei eine bundeseinheitliche Regelung für die Hinterbliebenen. Sollte dies nicht absehbar möglich sein, werde er sich allein für Brandenburg für eine praktikable und gerechte Regelung einsetzen. Die Regelung solle rückwirkend zum 1. Januar 2017 greifen und auch den Familien der kürzlich im Einsatz verstorbenen Feuerwehrleuten zugutekommen.

Bei dem Unfall waren zwei freiwillige Feuerwehrmänner auf der Autobahn 2 ums Leben gekommen, als sie bei einen Unfall im Einsatz waren. Ein Lastwagen war gegen das Feuerwehrauto geschleudert, die beiden Männer gerieten unter das Fahrzeug. Schröter würdigte die Arbeit der Helfer. „Sie begeben sich in Gefahr, um andere aus Gefahr zu befreien, zu retten.“

Bislang sind freiwillige Feuerwehrleute schlechter abgesichert als verbeamtete Berufsfeuerwehrleute – aber besser als Angestellte bei der Berufsfeuerwehr. Das Problem dabei: Für jede Gruppe gibt es nicht nur verschiedene Regelungen zur Versorgungen der Hinterbliebenen, sondern auch unterschiedliche Zuständigkeiten – bei Land und Bund.

Von den rund 900 Berufsfeuerwehrleuten sind laut Schröter rund zwei Drittel Landesbeamte. Wenn sie im Einsatz zu Tode kommen, steht den Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von 60 000 Euro zu. Zudem bekommen sie drei Mal Monatssold des Verstorbenen ausgezahlt. Für die Witwenversorgung wird der Sold für die Anrechnung um zwei Stufen angehoben. Für die angestellten Feuerwehrleute, wie es sie laut Schröter etwa in Frankfurt (Oder) gibt, liegt das Sterbegeld nur bei 4560 Euro, hinzu kommt die Witwenrente. Freiwillige Feuerwehrleute sind hingegen besser abgesichert. Über die Feuerwehrunfallkassen stehen ihnen 26 000 Euro zu, sowie weitere 23 000 Euro. Als Witwenrenten fließen bei zwei Kindern 80 Prozent des letzten Bruttogehalts, ohne Kinder 40 Prozent.

Innenminister Schröter sprach von einer äußerst komplexen Materie, es gebe noch keine konkreten Vorschläge. Um umfangreiche und langwierige Änderungen an Gesetzen und Vorschriften zu vermeiden, sei eine Lösung über eine Fonds oder eine Stiftung denkbar. Die Prüfung, wie die Hinterbliebenen-Versorgung von Angehörigen des Brand- und Katastrophenschutzen vereinheitlicht werden kann, dauere deshalb an. Das sei sehr umfangreich. „Der Aufgabe stelle ich mich gern“, sagte Schröter „Ich stehe bei den Hinterbliebenen im Wort.“ Alexander Fröhlich

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