zum Hauptinhalt
ARCHIV - 08.01.2013, Berlin: ILLUSTRATION Ein als Silhouette abgebildeter Mann droht einer Frau mit der Faust. (zu dpa: «Bürgerschaft debattiert über Frauenhäuser und Dieselfahrverbote» vom 28.11.2018) Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Jan-Philipp Strobel

Häusliche Gewalt: In Brandenburg suchen wieder mehr Frauen und Kinder Schutz

Jede vierte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Brandenburg will Frauen künftig mehr Sicherheit bieten.

Von Manfred Rey

Nach einem vorübergehenden Rückgang haben laut einer Statistik wieder mehr Frauen und Kinder im vergangenen Jahr Schutz vor häuslicher Gewalt in Zufluchtswohnungen des Landes Brandenburg gesucht. 2022 waren in den märkischen Frauenhäusern und Notwohnungen insgesamt 464 Frauen und 585 Kinder untergebracht, 17 Frauen und 19 Kinder mehr als im Jahr zuvor. Das teilte das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler mit. Im Jahr 2020 waren es laut Frauenhausstatistik 507 Frauen und 628 Kinder.

Brandenburg unterhält 21 Frauenhäuser und Frauennotwohnungen mit insgesamt 295 Plätzen. Zwei Beratungsstellen, jeweils in Potsdam und Prenzlau, helfen den Frauen in bedrohlichen Lagen. Insgesamt gibt es den Angaben zufolge 61 Fachkräfte wie Sozialpädagogen und Erzieherinnen in den Frauenschutzeinrichtungen. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 erhöhte das Land die Förderung der Frauenhäuser von jährlich rund zwei auf drei Millionen Euro.

Mehr als 5000 Übergriffe

5073 Übergriffe auf Frauen und Kinder in den häuslichen vier Wänden wurden 2021 polizeilich registriert. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) rechnet nach früheren Angaben für 2022 mit einer ähnlichen Zahl an Fällen. 2020 wurden 5235 Delikte polizeilich erfasst.

Laut Sozialministerium wird derzeit ein Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder erarbeitet, der dem Kabinett im November dieses Jahres vorliegen soll. Er soll Schritte und Empfehlungen unter anderem zu mehr Prävention, Schutz, Gesundheit und Strafverfolgung enthalten.

Bereits geeinigt hat sich das Kabinett auf einen Gesetzentwurf mit erweiterten Befugnissen der Polizei, der noch in der parlamentarischen Beratung ist. Danach sollen Kontakt- und Rückkehrverbote für Gewalttäter mit einer von 10 auf 14 Tage verlängerten Frist ausgesprochen werden können. In sogenannten Hochrisikofällen, also etwa bei potenziellen Sexual- und Gewaltstraftätern, sowie zur Kontrolle von Auflagen sollen künftig auch elektronische Fußfesseln erlaubt werden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false