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Dunkle Wolken über einem Schild des Kinder- und Jugendheims «Haus Babenberg» der Haasenburg GmbH am 07.11.2013 in Jessern (Brandenburg). Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Landesjugendamtes für die umstrittenen Haasenburg-Heime für rechtswidrig erklärt. Damit habe die Kammer einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die am 30. August erlassene Amtsverfügung stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der am Mittwoch gefasste Beschluss werde den Beteiligten übermittelt und sei noch nicht rechtskräftig. Vom Jugendministerium in Potsdam war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Ressortministerin Münch (SPD) hatte am Mittwoch nach Misshandlungsvorwürfen von Kindern und Jugendlichen die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH im Süden Brandenburgs angekündigt. Foto: Patrick Pleul/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

© dpa/Patrick Pleul

Haasenburg-Skandal: Gericht verhandelt über Heimschließungen

Heimbetreiber geht gegen Entzug der Betriebserlaubnis vor. Missbrauchsvorwürfe führten vor zehn Jahren zur Schließung der Einrichtungen.

Zehn Jahre nach Entzug der Betriebserlaubnis für seine Jugendheime wird eine Klage des Trägers Haasenburg GmbH gegen das Brandenburger Bildungsministerium vor dem Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt. In dem Verfahren am 23. November gehe es im Wesentlichen um den damaligen Widerruf der Betriebserlaubnis nach Missbrauchsvorwürfen, kündigte das Gericht am Mittwoch in Cottbus an.

Die in Brandenburg tätige Haasenburg GmbH betrieb seinerzeit drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg. In den Haasenburg-Heimen waren Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten, erfolglos andere Maßnahmen durchlaufen hatten oder von anderen Einrichtungen abgelehnt wurden.

Mit Gurten an Liegen fixiert

Die Unterbringung erfolgte geschlossen, wodurch eine Alternative zu Strafvollzug und Jugendpsychiatrie geschaffen werden sollte. Zum umstrittenen pädagogischen Konzept gehörten freiheitsentziehende Maßnahmen. Unter anderem wurden Heiminsassen mit Gurten an Liegen fixiert oder über längere Zeit in gesonderten Räumen isoliert.

Im Jahr 2013 hatte die Berliner „tageszeitung“ Misshandlungsvorwürfe gegen Haasenburg veröffentlicht. Brandenburgs damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) setzte daraufhin eine Untersuchungskommission ein. Diese stellte schwere Mängel fest, woraufhin die Heime geschlossen wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in 70 Fällen gegen ehemalige Mitarbeiter wegen Missbrauchsvorwürfen. Die Ermittlungen wurden zumeist eingestellt. (epd)

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