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In Brandenburg gibt es weiter großen Streit um Wasseranschlüsse aus DDR-Zeiten.

© Franziska Kraufmann/dpa

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Gute Aussichten für Klägerinnen gegen Abwassergebühren

Mit ihren Klagen gegen rückwirkend erhobene Gebühren für Abwasser haben zwei Grundstückseigentümerinnen aus Cottbus gute Aussichten. "Wir gehen davon aus, dass beide Klägerinnen gewinnen werden", sagte der Vorsitzende Richter Ralf Leithoff in der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Potsdam/Cottbus - Mit ihren Klagen gegen rückwirkend erhobene Gebühren für Abwasser haben zwei Grundstückseigentümerinnen aus Cottbus gute Aussichten auf Erfolg. "Wir gehen davon aus, dass beide Klägerinnen gewinnen werden", sagte der Vorsitzende Richter Ralf Leithoff am Donnerstag in der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Gebührenbescheide für die beiden sogenannten Altanschließer im November für unzulässig erklärt und die Fälle an das OVG zurückverwiesen. Die Urteile wurden am Donnerstag erwartet.

Die Entscheidung des OVG wird Signalwirkung haben: In Brandenburg sind Zehntausende Eigentümer von den Abwasserverbänden für Wasseranschlüsse aus Zeiten der DDR zur Kasse gebeten worden. Nach Schätzungen kommen auf die Zweckverbände Rückforderungen von Bürgern und Wohnungsfirmen in Höhe von 400 Millionen Euro zu. (dpa)

Klaus Peters

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