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Brandenburg: Guben wählt Korrupten

Verurteilter Ex-Bürgermeister scheitert nur knapp an absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang

Guben - Klaus-Dieter Hübner (FDP) hat sich gerichtsfest der Korruption strafbar gemacht. Doch die Menschen in der Kleinstadt Guben (Spree-Neiße) schien das bei der Bürgermeisterwahl am gestrigen Sonntag nicht zu stören. Der 2009 wiedergewählte Hübner und 2012 wegen Korruptionsvorwürfen suspendierte Ex-Bürgermeister scheiterte im ersten Wahlgang nur knapp an der nötigen absoluten Mehrheit. Der 64-Jährige holte 47,4 Prozent der abgegebenen Stimmen. Von den 15 400 Wahlberechtigten in Guben beteiligten sich 56,6 Prozent an der Wahl. Nun ist eine Stichwahl am 17. Juli nötig. Dann tritt Hübner gegen die Zweitplatzierte Kerstin Nedoma (Linke) an. An dritter Stelle landete Ingo Schuster (SPD) mit 18 Prozent. Zwei Einzelbewerber holten lediglich kleine einstellige Stimmergebnisse.

Das Landgericht Cottbus hatte im Februar 2015 den damals 63 Jahre alten FDP-Politiker Hübner zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Gartenbaufirma jahrelang Hübners Privatgrundstück kostenlos pflegte und den Rasen mähte. Im Gegenzug habe er dafür gesorgt, dass das Unternehmen städtische Aufträge bekam. Hübner bestritt die Korruptionsvorwürfe stets. Auch in der Bevölkerung hatte er weiter großen Rückhalt.

Wegen Hübners Kandidatur war eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen den Landrat des Spree-Neiße-Kreises erlassen worden. Landrat Harald Altekrüger (CDU) darf bis zum Wahlabend nicht öffentlich wiederholen, dass er Hübner bei einer erfolgreichen Wahl nach Amtsantritt und Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorläufig suspendieren würde. Das Gericht verwies darauf, dass staatliche und kommunale Organe in der Wahlzeit das Gebot staatlicher Neutralität zu beachten hätten. Dem FDP-Landesverband ist die Kandidatur Hübners ein Dorn im Auge. Der Landesvorsitzende Axel Graf Bülow sagte: „Der Landesverband steht nicht hinter der Kandidatur.“ Der Verband hätte Hübner davon abgeraten, wenn er ihn gefragt hätte. „Ich hätte es vor dem Hintergrund der Verurteilung für anständig empfunden, wenn Herr Hübner seine Kandidatur zurückgezogen hätte“, sagte der Landesvorsitzende im Vorfeld. axf, dpa

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