zum Hauptinhalt

Trotz klarer Beweislage auf freiem Fuß: Glöwen: 16-Jähriger soll zwei Kinder missbraucht haben

Glöwen - In Glöwen, einem 1200-Einwohner Ortsteil der Gemeinde Plattenburg in der Prignitz, sorgt ein ungewöhnlicher Fall für Aufregung. Ein 16-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan soll Mitte Januar zwei neun und elf Jahre alte Jungen sexuell missbraucht beziehungsweise sexuell genötigt haben.

Glöwen - In Glöwen, einem 1200-Einwohner Ortsteil der Gemeinde Plattenburg in der Prignitz, sorgt ein ungewöhnlicher Fall für Aufregung. Ein 16-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan soll Mitte Januar zwei neun und elf Jahre alte Jungen sexuell missbraucht beziehungsweise sexuell genötigt haben. Dennoch und trotz klarer Beweislage ist der 16-Jährige auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft ist über das Agieren der Gerichte entsetzt, in der Region selbst ist die Stimmung aufgeheizt, Neonazis und die NPD versuchen, daraus Kapital zu schlagen, sie hielten bereits zwei Demonstrationen dort ab.

Der 16-Jährige soll sich binnen zwei Tagen an den beiden Jungen aus Glöwen vergangen haben. Nähere Details will die Staatsanwaltschaft aber nicht nennen, auch zum Schutz der Kinder. Wie der Chef der Neuruppiner Ermittlungsbehörde, der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann, den PNN sagte, ist die Beweislage gegen den 16-Jährigen klar und eindeutig. Deshalb und wegen drohender Wiederholungsgefahr hatte die Staatsanwaltschaft bei verschiedenen Gerichten darauf gedrängt, den Jungen zumindest in einer geschlossenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche unterzubringen.

Der Hintergrund: Dem 16-Jährigen sollte eine Untersuchungshaft im Gefängnis erspart bleiben. Doch das Amtsgericht Perleberg lehnte diesen Antrag ab. Deshalb legte die Staatsanwaltschaft nach und beantragte Ende Januar Haftbefehl. Das Gericht gab dem Antrag auch statt. Allerdings setzte es den Haftbefehl zugleich wieder außer Vollzug und erteilte dem Afghanen Auflagen; etwa, dass er sich täglich bei der Polizei melden müsse. Zudem verhängte das Gericht eine Kontaktsperre zu Jungen, die jünger als 15 Jahre alt sind.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung in der vergangenen Woche erneut Beschwerde ein. Das Landgericht Neuruppin aber hält die Auflagen für ausreichend und lehnte die Beschwerde ab. Das Problem: Untersuchungshaft ist nach Jugendstrafrecht nur im äußersten Fall zulässig. Zudem sieht das Gericht keine Fluchtgefahr, da der Junge bei seiner Familie wohnt, seine finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind.

Inzwischen wohnt der 16-Jährige mit seiner Familie an einem anderen Ort in der Prignitz. Eine stärkere Bewachung findet nicht statt, die Polizei fährt verstärkt Streife. Die Staatsanwaltschaft aber sieht weiterhin eine große Wiederholungsgefahr und hält die Maßnahmen und Auflagen nicht für ausreichend. Am gestrigen Mittwoch legte die Anklagebehörde nun erneut Beschwerde ein – diesmal beim Oberlandesgericht (OLG). Nun kann das Landgericht erneut seine Entscheidung revidieren, andernfalls geht der Falls ans OLG. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft würde man bei einem erwachsenen Täter von einem Verbrechen reden. Auch bei der Polizei herrscht Unverständnis über das Agieren der Gerichte. Alexander Fröhlich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false