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Aktenordner auf einem Schreibtisch Aktenordner auf einem Schreibtisch im Büro Copyright: xZoonar.com/HeikoxKueverlingx 11679145
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© IMAGO/Zoonar/IMAGO/Zoonar.com/Heiko Kueverling

Geheimpapiere in der S-Bahn verloren: Brandenburger Beamte zu lax beim Umgang mit Unterlagen

Verschwundene Aktenordner und verbummelte Dokumente – Beamte im Land Brandenburg haben sich nicht immer an die Sicherheitsvorschriften zum Datenschutz gehalten.

Brandenburger Beamte haben in den letzten Jahren gleich mehrfach geheime Unterlagen verschlampt. So ließ ein Polizeibeamter im Jahr 2020 unter anderem die Dienstvorschriften zu „Führung und Einsatz der Polizei“ und zur „Eigensicherung“ in der Berliner S-Bahn liegen.

Und im Jahr 2021 verschwand im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ein Aktenordner aus dem Sachgebiet „Zivile Alarmplanung“. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Marlen Block hervor, die am Montag vom Brandenburger Landtag veröffentlicht wurde.

Sämtliche genannten Dokumente waren demnach als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS – NfD) charakterisiert: Solche Unterlagen müssen im Landtag normalerweise in verschlossenen Aktenschränken oder Schreibtischen aufbewahrt werden, in öffentlichen Sitzungen darf aus ihnen nicht zitiert werden.

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Nur in besonders gesicherten Raum

Noch strenger ist der Umgang mit Dokumenten, die als „Verschlusssache – Vertraulich“, „Geheim“ und „Streng geheim“ eingestuft werden: Sie dürfen teilweise nur in einem besonders gesicherten Raum eingesehen werden. Dass ein Mitarbeiter einen entsprechenden Ordner erhalten hat, muss der Betreffende quittieren. Im Infrastrukturministerium gilt dies nach dem Verlust des Aktenordners bereits ab der Stufte VS-NfD, um das bloße Verschlampen geheimer Unterlagen künftig zu verhindern.

Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, hat das Land dabei womöglich noch Glück gehabt: Denn seit 2019 wurden Verschlusssachen oder Dokumente mit sicherheitsrelevantem Inhalt insgesamt fünfmal unzulässig außerhalb geeigneter Orte verbracht. Auch das hätte theoretisch zu Sicherheitsproblemen führen können.

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