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Brandenburg: Enges Spiel

Kann Koppers ihren neuen Job antreten? Die Entscheidung wird bald fallen

Von Ronja Ringelstein

Berlin - Wenn alles nach Plan läuft, tritt Berlins designierte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zum 1. September ihren neuen Job an. Ab dem 31. Juli kann sie aller Voraussicht nach ernannt werden – allerdings nur, wenn ihre unterlegene Konkurrentin, Ministerialdirigentin Susanne Hoffmann, derzeit Abteilungsleiterin im Justizministerium des Landes Brandenburg, keine Konkurrentenklage erhebt. Hoffmann wollte dazu auf Nachfrage nichts sagen; sie hat noch keinen ablehnenden Bescheid erhalten. Das Absageschreiben werde ihrem Anwalt am Montag zugestellt, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Zugleich erhalte der Anwalt Akteneinsicht. Hoffmann habe dann zwei Wochen Zeit, um zu klagen. Der Senat hatte die Stellenbesetzung auf Vorschlag des grünen Justizsenators Dirk Behrendt am vergangenen Dienstag gebilligt.

Wenn Hoffmann die Stellenbesetzung von Koppers nicht hinnehmen will, muss sie dies vor deren Ernennung im einstweiligen Rechtsschutz verhindern – wegen der im Beamtenrecht geltenden Ämterstabilität wäre es nach Koppers’ Amtsantritt dafür zu spät. Hoffmann müsste nicht darlegen, die bessere Wahl für die Generalstaatsanwältin zu sein, sondern nur, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war.

Dieses zog sich seit der Ausschreibung im November 2015 hin. Koppers hängt nach, dass sie lange krankgeschrieben war, während Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) noch amtierte, und dann pünktlich wieder gesund war, als der neue Senator Behrendt ins Amt kam, der als alter Verbündeter gilt. Zumal Behrendt bekanntlich mitten im laufenden Auswahlverfahren die Auswahlkommission austauschte und damit Koppers den Weg ebnete. Das sehen in der Staatsanwaltschaft einige kritisch. Die Opposition wertet das als Verfahrensfehler und unzulässige Einflussnahme des grünen Justizsenators.

Im Falle einer Klage der Mitbewerberin würde Koppers ihre Stelle als Polizeivizepräsidentin behalten. Solange das Gerichtsverfahren andauert, würde auch die Stelle des Generalstaatsanwalts unbesetzt bleiben. Berlin hätte dann keinen Chefankläger, da der jetzige Amtsinhaber Ralf Rother Ende August, mit einjähriger Verspätung, in den Ruhestand geht. Die Senatsinnenverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass die Stelle der Polizeivizepräsidentin „für die Dauer eines etwaigen Konkurrentenstreitverfahrens und im Fall eines Obsiegens der Mitbewerberin zunächst“ mit Margarete Koppers besetzt bliebe. Die Stelle werde neu ausgeschrieben, „sobald dies möglich ist“, sagte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung.

Auch, dass Koppers in dem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt in der Schießstandaffäre – um giftige Dämpfe und erkrankte Beamte – bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt wird, könnte ihr auf die Füße fallen. In der Staatsanwaltschaft wird genau verfolgt, dass die Kollegen auch ja gewissenhaft ermitteln. Keinesfalls will man sich nachsagen lassen, das Thema nicht ernst zu nehmen oder es schnell in der Versenkung verschwinden zu lassen. Sollte sich ein Kausalzusammenhang nachweisen lassen, könnte es brenzlig werden. „Wenn man sagen kann: Die Polizeiführung hat von den Schadstoffen gewusst und dennoch die Schießstände offengelassen, und dann sind dadurch Beamte krank geworden oder sogar gestorben – ja, dann ist man nicht mehr im Bereich der Fahrlässigkeit. Dann müsste auch bedingter Vorsatz geprüft werden“, sagt ein Ermittler. Fatina Keilani, Ronja Ringelstein

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