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Das Amtsgericht Potsdam muss nun über das weitere Verfahren entscheiden.

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Brandenburg: Eltern dürfen Liebesbeziehung trotz Altersabstands nicht verhindern

Eine 15-jährige Schülerin hatte eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Das Brandenburgische Oberlandesgericht lehnte ein Verbot der Beziehung ab.

Brandenburg/Havel - Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.

Eltern forderten Kontaktverbot - das Gericht lehnte das ab

Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen. Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, "zielorientiert und stabil" geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei. (dpa)

Julia Kirchner

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