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Bis Jahresende werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die in der Weihnachtszeit belastend sein könnten.

© Jens Kalaene/dpa

In der Weihnachtszeit: Brandenburgs Finanzämter verzichten auf Vollstreckung

Bis zum Jahresende verzichten Brandenburgs Finanzämter auf die Vollstreckung von Forderungen. Denn während der Weihnachtstage solle sich keiner Sorgen um Steuerrückständen machen, sagt Finanzminister Görke.

Potsdam - Brandenburgs Finanzämter verzichten über Weihnachten auf die Vollstreckung von Forderungen. „In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Jahresende werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die besonders in der Weihnachtszeit belastend sein könnten“, sagte Finanzminister Christian Görke (Linke) am Donnerstag. Ausnahmen gebe es aber, wenn zum Beispiel ein endgültiger Steuerausfall durch Verjährung drohe. 

„Während der Weihnachtstage und des Jahreswechsels soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, erklärte Görke. Er bat aber darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu zahlen – sonst drohten Säumniszuschläge. (dpa)

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