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Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime kam der erste Fall vor Gericht.

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Prozess Haasenburg-Heime: Bewährungsstrafe für Ex-Erzieher

Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime kommt der erste Fall vor Gericht. Einem ehemaligen Erzieher wird sexueller Missbrauch vorgeworfen.

Lübben - Wegen sexuellen Missbrauchs ist ein Erzieher der inzwischen geschlossenen Haasenburg-Heime zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Zudem muss der 29-Jährige eine Geldauflage von 1000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Lübben (Dahme-Spreewald) folgte damit am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus.

Der Angeklagte hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 zu einer Heimbewohnerin eine sexuelle Beziehung gehabt und mehrfach mit ihr geschlafen zu haben. Es habe sich um eine "Art Liebesverhältnis" zu der 15-Jährigen gehandelt, hieß es im Urteil.

Die Anklage warf ihm sexuellen Missbrauch in sechs Fällen vor. Doch damit ist der Erzieher nicht der einzige ehemalige Heim-Mitarbeiter, der sich vor Gericht verantworten muss. Die Ermittlungen laufen derzeit bei der Staatsanwaltschaft Potsdam weiter, 50 Verfahren gegen ehemalige Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung stehen im Raum.

Anfang Februar soll der zweite Fall am Amtsgericht Lübben behandelt werden.

In den drei Haasenburg-Heimen in Brandenburg waren Kinder und Jugendliche, zuletzt über 110 Minderjährige, aus ganz Deutschland untergebracht. Vor einem Jahr wurden die Heime geschlossen. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung von schwer erziehbaren Kindern in geschlossenen Heimen ausgelöst. (PNN, mit dpa)

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