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ARCHIV - 07.12.2023, Berlin: Michael Stübgen (CDU), Innenminister von Brandenburg, sitzt bei der Innenministerkonferenz (IMK). (zu dpa: «Brandenburgs Innenminister gibt bei Sicherheitslage keine Entwarnung») Foto: Christophe Gateau/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Christophe Gateau

Aus dem Verkehr gezogen : Brandenburger Polizei reicht 30 Medien mit Hassbotschaften für Index ein

Die Polizei geht gegen Hassbotschaften in Musik vor: Sie soll auf einen Index für jugendgefährdende Medien kommen. Allerdings geht die Zahl der gemeldeten Tonträger zurück.

Von Monika Wendel, dpa

Die brandenburgische Polizei hat in diesem Jahr 30 Medien wegen extremistischer und gewaltverherrlichender Texte als jugendgefährdend eingestuft. Diese Tonträger reichte das Landeskriminalamt bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein, damit sie auf den Index kommen. Das teilte das Innenministerium in Potsdam am Freitag mit.

Die Zahl der von der Polizei gemeldeten Tonträger geht seit Jahren zurück. Schwerpunkt bleibt rechtsextremistisch geprägte Musik. Eine indizierte CD ist zwar nicht komplett verboten, darf aber Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. „Hassmusiker und ihre menschenverachtenden Botschaften dürfen in Brandenburg kein Gehör finden“, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU).

13
Medien weniger wurden dieses Jahr zur Indizierung eingereicht

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 13 Medien weniger zur Indizierung eingereicht als im Jahr zuvor. 2021 waren es noch 76 Tonträger. In diesem Jahr seien 17 Medien rechtsextremistisch und fünf linksextremistisch orientiert gewesen, hieß es. Acht Tonträger wiesen einen ausländerextremistischen Inhalt auf. Mehr als 90 Prozent aller Anregungen wurden bisher laut Ministerium durch die Bundesprüfstelle bestätigt.

Rechtsextremistische Musik wird laut einem Sprecher des Innenministeriums vor allem via CDs verkauft. Die Polizei sichert Medien aber auch über Download-Portale und führt Recherchen auf Streamingportalen durch, wie es hieß.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzt Computerspiele, Bücher, Filme oder auch Tonträger auf den Index, die die Entwicklung „zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ gefährden können. Eine indizierte CD darf nicht mehr öffentlich beworben oder per Versandhandel vertrieben werden. (dpa)

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