zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Peter Neuber in Warteschleife

Zweite Instanz regte Vergleich der Parteien an

Aus dem GERICHTSSAALZweite Instanz regte Vergleich der Parteien an Vor Sitzungsbeginn flachste Peter Neuber alias Mike Lehmann von Radio Fritz noch, ob man angesichts des schönen Wetters nicht lieber in den Biergarten gehen sollte. Am Ende der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht war dem Comedy-Sprecher offenbar nicht mehr zum Spaßen zumute. Eine Entscheidung über seine berufliche Zukunft ergeht frühestens am 16. Dezember. Peter Neuber klagt gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der ihm im Dezember 2002 den Stuhl vor die Tür setzte. Neben seinem Begehren um Wiedereinstellung geht es Neuber um die genaue Definition seines Mitarbeiterstatus. 1993 als „Freier“ eingestellt und nach den jährlich verlängerten Rahmenvereinbarungen entlohnt, erklärte ihm der Rundfunk nach zehnjähriger Mitarbeit, er könne ihn fortan nicht mehr beschäftigen. Neuber-Anwalt Simon Bergmann ist der Ansicht, seinem Mandanten gebühre nach einer derart langen Zeit erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem Sender der Status eines Arbeitnehmers. RBB-Justiziar Baumeister ist der Meinung, weder Neubers wöchentliche zweistündige Interpretation der Figur des Mike Lehmann noch seine Tätigkeit im sendereigenen Musikarchiv rechtfertigen den Arbeitnehmerstatus. In der Sitzung des Arbeitsgerichts am 23. Juli 2003 wurde der RBB verurteilt, Peter Neuber bis zum Abschluss des Rechtsstreits als journalistisch-redaktionellen Mitarbeiter zu den bisherigen Konditionen weiterzubeschäftigen. Neuber sollte 20 000 Euro aus seiner nach RBB-Meinung überbezahlten Tätigkeit an den Sender zurückerstatten. Dagegen gingen beide Seiten in Berufung. Das Landesarbeitsgericht regte in der gestrigen Berufungsverhandlung folgenden Vergleich an: Das zwischen dem RBB und Peter Neuber bestehende freie Dienstverhältnis habe zum 31. Dezember 2002 sein Ende gefunden. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, dessen Bedingungen noch zwischen Neuber und dem Sender ausgehandelt werden müssen, habe am 1. Februar 2004 begonnen. (Seitdem arbeitet der Comedy-Sprecher – allerdings zu finanziell ungünstigeren Bedingungen – wieder beim RBB.) Zwischen den strittigen Parteien sollten keine gegenseitigen Zahlungen aus dem beendeten Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Jetzt haben Neuber und der RBB drei Wochen Zeit, den Vorschlag zu durchdenken und das Ergebnis dem Gericht mitzuteilen.G. Hohenstein

G. Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false