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Landeshauptstadt: Arbeitsgericht: Steffens gewinnt gegen Klipp

Im Fall Frank Steffens geht Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) als Verlierer vom Feld. Die Stadt Potsdam muss Steffens in seiner Position als Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen weiter beschäftigen.

Im Fall Frank Steffens geht Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) als Verlierer vom Feld. Die Stadt Potsdam muss Steffens in seiner Position als Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen weiter beschäftigen. Das ist Ergebnis einer Sitzung am Arbeitsgericht. Eine Richterin bestätigte, die Stadtverwaltung habe die Klage von Steffens gegen seine Degradierung als rechtlich korrekt anerkannt.

Wie berichtet, macht Klipp Steffens für angebliche Fehler bei der Sanierung der Humboldtbrücke verantwortlich und lehnt eigentlich eine weitere Zusammenarbeit ab. Im Herbst hatte Klipp gegen Steffens bereits eine Abmahnung ausgesprochen, schon diese wurde aber am Arbeitsgericht aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Im Februar nun hatte Klipp seinen Fachbereichsleiter zu einem kleinen kommunalen Betrieb strafversetzt. Dagegen hatte Steffens erneut geklagt und eine einstweilige Verfügung erstritten. Das Vorgehen von Klipp wurde vom Arbeitsgericht als „rechtswidrig“ bezeichnet. Neben der Weiterbeschäftigung von Steffens stand ein von Klipp favorisierter Vergleich mit dem ungeliebten Fachbereichsleiter in Rede, bei dem die Stadt rund 60 000 Euro Abfindung hätte zahlen müssen. „Wir werden sehen, wie es weitergeht und sind gesprächsbereit“, kommentierte Steffens-Anwalt Johannes Martin Demuth den Ausgang des Verfahrens. HK

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