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Landeshauptstadt: Anzeigen wegen Baumfällungen

Beginn der Vegetationsperiode verbietet Abholzung, nicht alle halten sich daran

Der Frühling naht, die Sonne scheint, die Bäume fallen – und das teilweise verspätet oder scheinbar ohne Genehmigung.

Laut Auflage der Unteren Naturschutzbehörde müssen Baumschnittarbeiten und Fällungen in der vegetationsarmen Periode des Jahres erfolgen, die in diesem Jahr laut Amt am 14. März endete. Danach dürfen Bäume lediglich mit Ausnahmegenehmigung gefällt werden.

Noch am vorgestrigen Montag, dem 16. März, kreischten jedoch beispielsweise die Motorsägen am Platz der Einheit – neben Baumschnittarbeiten wurde auch eine ganze Linde gegenüber der Post gefällt. „Der Auftrag war durch den Bereich Grünflächen schon geraume Zeit erteilt“, sagte dazu die Sprecherin der Stadtverwaltung, Regina Thielemann. Der Baum sei von einem Pilz befallen gewesen und hätte die Verkehrssicherheit gefährdet. Die verspätete Fällung durch die beauftragte Firma sei „soweit nachvollziehbar“ jedoch ohne Kenntnis des Grünflächenbereichs erfolgt. Ausnahmegenehmigungen gab es laut der Stadtverwaltung nicht, man werde „den Vorfall anzeigen“, kündigte Thielemann an.

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren soll ebenfalls bei der Fällung von Bäumen auf einem Privatgrundstück in Groß Glienicke geprüft werden. „Diverse“ Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 Zentimetern seien gefällt worden, berichtete der Groß Glienicker Stadtverordnete Andreas Menzel (Bündnis 90/ Die Grünen). Für die Fällungen gab es laut Verwaltung jedoch keine Genehmigungen, die Untere Naturschutzbehörde ordnete zunächst an, die Arbeiten einzustellen.

Baumfällungen beschäftigen mittlerweile auch die Stadtverordneten. Grünen-Fraktionschef Nils Naber vermutet hinter der Fällung einer Eiche im Potsdamer Ortsteil Drewitz unsaubere Machenschaften und hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) gestellt. „Auf Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass keine Fällgenehmigung vorlag“, so Naber. Dem widerspricht Thielemann: „Die Fällung des Baums wurde durch die Behörde genehmigt und ist auch durch den gültigen Bebauungsplan „Am Silbergraben“ begründet“, so die Stadtsprecherin. Ausführende waren in diesem Fall die Stadtwerke-Tochter Energie und Wasser Potsdam GmbH.

Ebenso von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt ist die Fällung einer Buche auf dem Grundstück der ehemaligen Försterei in der Parforceheide an der Steinstraße. „Die kleinere der beiden Buchen darf gefällt werden, da der Zustand des Baums verkehrsgefährdend ist“, zitiert Thielemann das Urteil der Unteren Naturschutzbehörde. Anwohner bezeichneten das Gewächs jedoch als prägend für die Umgebung und wehren sich gegen die Abholzung.

Trotz der mittlerweile begonnenen Vegetationsperiode, in der Fällungen eigentlich verboten sind, plant das städtische Grünflächenamt weitere Rodungs- und Fällarbeiten in Babelsberg. Die Arbeiten auf dem Gelände des Mauerdenkmals am Griebnitzsee sollen laut Thielemann morgen beginnen, wenn die Untere Naturschutzbehörde die Arbeiten genehmigt. Außerdem ist die Fällung einer Kastanie vor dem Ärztehaus an der Kreuzung Hebbel-/ Kurfürstenstraße geplant, so Thielemann. Kay Grimmer

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