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Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss.

© dpa

Amtsgericht Potsdam: Überraschendes Prozessende: „Ich wollte die beiden nur ärgern“

Ein 64-jähriger Potsdamer hat seinen Bruder und dessen Lebensgefährtin mehrfach beleidigt und bedroht. Der Stalking-Prozess am Amtsgericht Potsdam wurde überraschend eingestellt - trotz Geständnis.

Ein eskalierter Bruderstreit und ein geständiger, aber renitenter Angeklagter: Ein nicht ganz alltäglicher Prozess ist am Montag am Amtsgericht überraschend beendet worden. Denn das Verfahren wurde – trotz Geständnis – eingestellt.

Angeklagt war der 64 Jahre alte Potsdamer Hans-Peter W. (Name geändert) – wegen diverser Stalking-Delikte. Dem Rentner aus der Waldstadt wurde vorgeworfen, seinen Bruder und dessen Lebensgefährtin ab Sommer 2015 mehrfach beleidigt und bedroht zu haben. Darunter waren nächtliche Anrufe, aber auch Drohgebärden, wenn man sich begegnete. Zudem schickte der Angeklagte dem Paar Drohbriefe – unter anderem eine Beileidskarte mit dem Spruch: „Ich weine euch keine Träne nach.“ In der Wohnung der Mutter griff W. dann sogar seinen Bruder mit einem Obstmesser an – dieser konnte sich unverletzt hinter eine Tür retten.

„Ich hab das gemacht, na und?!“

Der 64-Jährige, der ohne Anwalt vor Gericht stand und laut eigener Aussage häufig Alkohol trinkt, bestritt die Vorwürfe nicht. „Ich hab das gemacht, na und?!“, sagte er mehrfach – und zwar in einem Tonfall, dass Staatsanwalt Peter Petersen ihn ermahnte, sich zu mäßigen. Als der Anklagevertreter nach den Motiven des Rentners fragte, sagte dieser: „Ich wollte die beiden nur ärgern, mehr nicht.“ Wie hätte er denn etwa angedrohte Auftragskiller finanzieren sollen, fragte er aufgebracht: „In diesen Kreisen verkehre ich nicht.“ Sein Bruder habe ihn immer bevormundet, so der Mann, der nie eine Ausbildung machte – sein Bruder führt dagegen eine Apotheke. Dessen Sicht der Dinge klang auch deutlich anders: Eskaliert sei der Streit beim Geburtstag der Mutter, bei dem sich W. einmal mehr nicht zusammengerissen habe. In der Folge hätten sich die Beschimpfungen und Bedrohungen gehäuft – bis seine Frau und er sich schließlich an die Polizei wendeten. Ein Urteil gegen den Angeklagten fiel gleichwohl nicht: Weil er unter anderem wegen Trunkenheitsfahrten gerade eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe erhalten hatte, wurde das Verfahren eingestellt.

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