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Vom Sklavenaufstand zur Oktoberrevolution. Teil des Wandbildes von Kühn.

© A. Klaer

Landeshauptstadt: Abhängen der „Erben des Spartacus“ gefordert

DDR-Bürgerrechtler Bob Bahra kritisiert Wiederanbringen eines Wandbildes in der Stadt- und Landesbibliothek

Innenstadt - Der DDR-Bürgerrechtler Bob Bahra hält die Wiederanbringung des Wandbildes „Erben des Spartacus“ in der Potsdamer Stadt- und Landesbibliothek für „einen Skandal“. Seine Forderung lautet „ganz klar: Abhängen!“. Bahra begründet seinen Vorstoß mit der ideologischen Bildaussage, mit der Nähe des Malers Kurt Hermann Kühn (1926-1989) zum DDR-Staat und mit der Gefahr einer Anerkennung der DDR-Bibliothek. In einem Beitrag zum neuen Potsdamer Gedenkkonzept schreibt Bahra: Das Fresco „behauptet im Schlussbild, die russische Revolution von 1917 stünde in legitimer Erbfolge von freiheitlichen Revolutionen. Aber es war der Beginn der Sowjet-Diktatur und des kommunistischen Terrors, dem weltweit 95 Millionen Menschen zum Opfer fielen.“ Gegenüber den PNN bezeichnete Bahra das 1974 für das Foyer der damaligen Bezirksbibliothek gemalte Werk als „ein Propagandabild“.

Bahra reibt sich auch an der Person Kurt Hermann Kühns. Dieser sei seit 1968 „Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) der Staatssicherheit gewesen. Bekräftigt wird diese These in dem Buch von Hannelore Offner und Klaus Schroeder „Eingegrenzt – Ausgegrenzt. Bildende Kunst und Parteiherrschaft in der DDR 1961-1989“. Dort steht, Kühn sei 1968 als GMS „Hermann“ angeworben worden. Als Quelle wird die Stasi-Unterlagenbehörde genannt. Kühn war Bahra zufolge ab 1968 Bezirksvorsitzender „des gleichgeschalteten Künstlerverbandes“. „Die Guten – Penck, Richter, Baselitz – sind alle in den Westen gegangen“, sagte Bahra, „die Übrigen haben sich alimentieren lassen“. Und: „Stromlinienförmig waren sie alle“, so Bahra, „aber Kühn war auf besonders unangenehme Art devot“. Es gehe nicht um Kunst, „sondern um Kunsthandwerk“. Handwerklich „haben das die Defa-Maler besser gemacht.“ Für das Gedenkkonzept schreibt Bahra: „Bis 1989 war auch die Bibliothek ein Ort der Indoktrination, selektiver Bücherverwaltung und Ausleihverboten. In diesen Zusammenhängen ist auch das agitatorische Wandbild zu bewerten.“

Im Zuge des Bibliotheksumbaus wurde das Bild restauriert, dreigeteilt und an drei Stellen wieder angebracht. Wie die Stadt mitteilte, sei das Bild „ein Zeugnis der Zeitgeschichte und steht als solches auch unter Denkmalschutz“. Die Stadt dürfe ein eingetragenes Denkmal aber im Rahmen von Sanierungsarbeiten nicht zerstören, „allein weil es unterschiedliche Ansichten zur Betrachtung und Bewertung des Bildinhaltes gibt“. Daher seien die Arbeiten und das Zerlegen des Wandbildes in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt und der Witwe des Malers erfolgt. Der Umgang mit dem Wandbild und die kunsthistorische sowie gesellschaftliche Auseinandersetzung sei „wohl an keinem anderen Ort besser möglich, als im Bildungsforum mit der Stadt- und Landesbibliothek mit ihren Publikationen zur Geschichte, Kunst und politischer Bildung“. Über einen erklärenden oder einordnenden Text zum Wandbild werde im Rahmen der Gestaltung des Bildungsforums in den kommenden Wochen beraten. Dazu Bahra: „Wenn man das danebenschreibt, muss man es eigentlich abhängen.“ Guido Berg

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