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Konflikt. Noch werden Investitionen ins Wasser- und Abwassernetz in der Region Teltow – hier das Wasserwerk der Stadt – über Beiträge finanziert. Jetzt könnte sich das ändern.

© Andreas Klaer

Potsdam-Mittelmark: Wohnungsgesellschaft will Beiträge zurück

WGT hofft auf Entscheidung durch Bundesverwaltungsgericht. Erhöhung der Betriebskosten wahrscheinlich

Teltow - Noch gibt es für Kommunen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften kein Geld für Beiträge zurück, die sie vor der Wende für den Anschluss ihrer Grundstücke ans öffentliche Trink- und Abwassernetz gezahlt haben. Anders als private Grundstücksbesitzer profitieren sie bislang nicht vom Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Endgültig entschieden ist in der Sache aber nicht. Beim Bundesverwaltungsgericht ist gegenwärtig die Revision einer Musterklage einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft aus Brandenburg anhängig, die zunächst vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden war. Die Entscheidung der Verwaltungsrichter könnte auch für andere Verfahren richtungweisend sein.

Auch die Teltower Wohnungsbaugesellschaft (WGT) hofft noch auf Erstattung ihrer Beiträge. Das Unternehmen hatte zunächst Widerspruch gegen den vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ (WAZV) erteilten Bescheid eingelegt, Ende 2014 schließlich beim Verwaltungsgericht Potsdam dagegen geklagt. Eine Entscheidung gibt es aber auch hier noch nicht. „Vermutlich wartet das Gericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ab", erklärte der Geschäftsführer der WGT, Michael Kuschel. Ende 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Altanschließerregel gekippt, weil sie nach Ansicht der Richter gegen den Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot verstoße. Kommunen und ihre Gesellschaften, die als juristische Personen Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen, könnten sich jedoch nicht auf die Verletzung ihrer Grundrechte berufen, erläutert Kuschel. Die Frage sei dennoch, ob es nicht egal sei, wenn das Gesetz für rechtsunwirksam erklärt worden ist, wer sich darauf beruft, so der WGT-Geschäftsführer. Rund 650 000 Euro hatte das städtische Wohnungsunternehmen für den Anschluss von etwa 50 Grundstücken an den WAZV gezahlt. Auswirkungen für die Mieter hatte das zunächst nicht. „Die Mittel fehlen uns aber für die Modernisierung unserer Gebäude“, sagte Kuschel.

Möglicherweise erhält die Gesellschaft das Geld aber auch ohne Beendigung des Klageverfahrens zurück. Wie berichtet setzt sich der Abwasserverband derzeit mit den Auswirkungen der Beitragsrückzahlungen und verschiedenen Finanzierungsmodellen auseinander. Das präferierte Modell einer Umstellung von der derzeitigen Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren auf eine reine Gebührenzahlung würde bedeuten, dass auch die Kommunen die gezahlten Beiträge zurückbekämen, sich aber über eine deutlich erhöhte Umlage an der Finanzierung beteiligen müssten. Der WGT-Geschäftsführer hält dies trotz allem für die gerechteste Variante. „So werden alle gleichgestellt“, sagte er. Andernfalls müssten etwa diejenigen, die keine Beiträge bezahlen, höhere Gebühren zahlen, das könnte zu neuen Ungerechtigkeiten, aber auch Wettbewerbsverzerrungen führen.

Werden der WGT die Beiträge erstattet, müssten jedoch alle Mieter von einer Erhöhung ihrer Betriebskosten ausgehen. Um die durch das AltanschließerUrteil entstehenden Ausfälle zu kompensieren, will der WAZV die Abwassergebühren erhöhen. Entweder um etwa einen Euro pro Kubikmeter beim Verbrauch oder um rund 150 Euro bei der Grundgebühr. Die Wohnungsgesellschaften hätten kaum eine andere Möglichkeit, als die Kosten an die Mieter weiterzugeben. Nach Modellrechnungen der WGT würde die geplante Erhöhung auf Verbrauchsseite bei einer zugrunde gelegten Musterwohnung von etwa 50 Quadratmetern zu Mehrkosten von etwa 30 bis 40 Euro pro Jahr führen. Solveig Schuster

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