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Wolfgang Paul auf dem Dach seines Hauses mit Blick auf den Grenzstreifen hinter seinem Garten: Vor dem Mauerfall hätten Grenzsoldaten hier alles niedergemäht.

© Andreas Klaer

Wildwuchs am Mauerstreifen in Teltow: Vermittler im Pappelstreit

Seit Jahren brodelt ein ungewöhnlicher Nachbarschaftsstreit zwischen Teltow und Anwohnern wegen wild wachsender Pappeln. Nun schaltet sich der Bürgermeister von Steglitz-Zehlendorf in den Streit ein.

Berlin/Teltow - Im Streit um die wild wachsenden Zitterpappeln auf dem ehemaligen Mauerstreifen zwischen Lichterfelde und Teltow hat sich der Steglitz-Zehlendorfer Bürgermeister, Norbert Kopp, als Vermittler eingeschaltet. „Ich hoffe, dass wir im Interesse der Familien eine Lösung hinbekommen“, sagte Kopp gegenüber den PNN. Sobald sein Amtskollege aus dem Urlaub zurückgekehrt sei, wolle er das Gespräch mit Teltows Bürgermeister, Thomas Schmidt, suchen. Zuvor hatte Kopp Besuch von zwei betroffenen Familien, die ihm ihr Leid mit den wild wachsenden Pappeln auf dem Nachbargrundstück schilderten.

Wie berichtet brodelt seit Jahren ein ungewöhnlicher Nachbarschaftsstreit zwischen der Stadt Teltow als Eigentümer der Flächen, auf der sich sechs Zitterpappeln immer weiter ausbreiten und den angrenzenden Anwohnern am Lichterfelder Westfalenring, die mit den Folgen des Wildwuchses zu kämpfen haben. Neben dem dauerhaften Schatten, den die hohen Gewächse mittlerweile werfen, machen den Anwohnern auch die sich weit in den Garten bohrenden Wurzeln der Bäume zu schaffen. Bislang lehnte die Stadt Teltow eine Beseitigung des Übels jedoch ab. Sie will ihr Grenzbiotop, das sich nach dem Mauerfall und dem Abzug der Soldaten auf dem Grenzstreifen entwickelte, festhalten.

Gericht: keine Beseitigungspflicht

Es entbrannte ein Streit um Mindestabstände und Zuständigkeiten, der nach monatelangem Schriftverkehr beider Seiten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Teltow und einem klageführenden Anwohner gipfelte.

Das Amtsgericht entschied zunächst zugunsten der Kommune und verwies aufgrund der Grenzlage zwischen Berlin und Brandenburg auf die Nichtanwendbarkeit des Nachbarrechtsgesetzes, das einzuhaltende Mindestabstände und zulässige Baumhöhen regelt. Aus dem anzuwendenden Bürgerlichen Gesetzbuch ergebe sich indes keine Beseitigungspflicht, urteilte das Gericht und bat beide Parteien im Folgenden zu einem Mediationsgespräch.

Teltow kommt den Klägern nicht entgegen

Die Stadt Teltow verweigere jedoch weiter jedes Entgegenkommen, ärgert sich Kläger Wolfgang Paul. Nachdem der erste Gütetermin ergebnislos verlaufen sei, habe Teltow auch ein weiteres Gespräch mit der Güterichterin abgelehnt. Der Anwalt der Klage führenden Familie, Jens Robbert, legte nun vor beim Landgericht Potsdam gegen das zuletzt gefällte Urteil Berufung ein.

Robbert hält es für „rechtsfehlerhaft, da es Grundsätze des interlokalen Privatrechts außer Acht lasse“. Das nächste Treffen beider Parteien könnte im Juli erneut vor Gericht stattfinden, wenn es nicht noch zur Einigung kommt. Robbert hatte zuletzt für seinen Mandanten angeboten, die Bäume zu fällen und sich die Kosten mit der Stadt Teltow zu teilen. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf darf den klageführenden Lichterfeldern finanziell nicht unter die Arme greifen, so Bürgermeister Kopp. Er will jedoch versuchen, seinen Amtskollegen Schmidt zum Einlenken zu bewegen.

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