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Teltow passt Gebührensatzung an: Tarife für Rettungseinsätze sinken

Für Menschen in Notlagen könnte der Ruf der Rettungskräfte in Teltow künftig deutlich günstiger werden. Derzeit wird in den städtischen Gremien eine neue Feuerwehrgebührensatzung diskutiert. Danach würden die Tarife für freiwillige Einsätze der Wehr drastisch sinken.

Teltow - Grund ist ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes, das viele Kommunen zur Überprüfung ihrer Satzungen und zu neuen Kalkulationen zwingt. So auch Teltow.

„Derzeit landen 50 Prozent der Kostenbescheide im Widerspruch“, sagte der Teltower Feuerwehrchef Jan Ehlers in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses. Und: „Es werden immer mehr.“ Mit der neuen Satzung würden die Gebühren zwar sinken, jedoch könnten die Einnahmen im Gegensatz zur derzeitigen Situation auch verbucht werden, so Ehlers.

100.000 Euro Einnahmen

Derzeit nimmt Teltow nach Angaben der Stadt jährlich rund 100.000 Euro durch die Gebühren für Feuerwehreinsätze, die nicht dem unentgeltlich zur Verfügung zu stellenden Brand- und Katastrophenschutz zuzuordnen sind, ein. Etwa wenn Ölspuren zu beseitigen sind, ein ausgeflogener Vogel vom Dach geholt, ein im Schlamm festgefahrenes Auto geborgen oder ein Keller ausgepumpt werden muss. Rund 200 Bescheide ergehen im Jahr, vordergründig für technische Hilfeleistungen, sagt Stadtsprecherin Andrea Neumann.

Bislang hat Teltow die Gebühren aber pauschal berechnet und die im Jahr angefallenen Gesamtkosten auf die Anzahl der Einsätze umgerechnet. Gefordert sei aber eine exaktere und nachvollziehbare Kalkulation, so Diplom-Betriebswirt Heimo Ludwig, der die neue Berechnung im Auftrag der Stadt vornahm und im Ausschuss vorstellte. Danach dürften nur die im Einsatz tatsächlich entstandenen Kosten umgelegt werden. Somit soll auch verhindert werden, dass etwa jemand, der ein Fahrzeug anfordert, das nur selten im Einsatz ist, die kompletten Kosten trägt, während sich diese bei einem Fahrzeug, das häufiger benötigt wird, auf mehrere Köpfe verteilen.

Klage in Templin

In einem Rechtsstreit in der Stadt Templin hatte sich ein Betroffener bis vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt, das ein zuvor ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam bestätigte. Der Mann war im Winter 2010 mit seinem Auto in einer Schneewehe stecken geblieben und hatte die Feuerwehr gerufen. Diese rückte mit zwei Löschfahrzeugen und einer 15 Mann starken Besatzung an. Der Templiner sollte später für den knapp 40-minütigen Einsatz rund 370 Euro bezahlen.

Zwar erkannte das Gericht weder an der Einsatzplanung noch an der Rechnungslegung an sich Mängel, gab der Klage aber dennoch statt, weil die Satzung, auf die sich der Bescheid stützte, aus Sicht der Richter gegen geltendes Recht verstieß und somit nichtig war. Das Gericht hatte unter anderem moniert, dass Templin Einsätze nicht zeitgenau berechnete, sondern jeweils volle Stunden zum Ansatz brachte. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich der Kostentarif bei einer zeitgenauen Abrechnung genauso gestaltet hätte, heißt es in der Urteilsbegründung.

Feuerwehr hat Einsätze analysiert

Auch die Stadt Teltow hatte bisher ihre Feuerwehreinsätze pauschal nach Einsatzstunden berechnet. Danach war pro angefangener Stunde der volle Tarif zu zahlen. Um die neuen Sätze zu ermitteln, hat die Feuerwehr nun ihre bisherigen Einsätze und die angefallenen Kosten vom verbrauchten Sprit bis zur Wartung für jedes einzelne Fahrzeug analysiert und auf dieser Basis die Tarife minutengenau kalkuliert, so Ludwig. Wie das Verwaltungsgericht bereits annahm, ergeben sich dadurch deutlich geringere Gebühren. Kostete etwa der Einsatz eines Löschfahrzeuges die Teltower bislang je nach Größe zwischen 100 und 157 Euro pro Stunde, so werden es künftig nur noch zwischen 20 und 30 Euro sein, für den Ruf des Rettungswagens dagegen werden knapp 42 Euro pro Stunde beziehungsweise 70 Cent pro Minute berechnet. Hinzu kämen die angefallenen Personalkosten.

Wie sich das insgesamt auf das Gebührenaufkommen in der Stadt Teltow auswirkt, konnte Betriebswirt Ludwig noch nicht sagen. Alle zwei Jahre sei die Kalkulation zu überprüfen. Zeigt sich, dass die entstandenen Kosten nicht mit den Gebühren gedeckt werden, könnte Teltow nachjustieren. Im umgekehrten Fall besteht dazu die Pflicht. Werden mehr Gelder eingenommen, als die Feuerwehreinsätze tatsächlich kosten, müssen die Tarife weiter nach unten korrigiert werden.

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