zum Hauptinhalt
Am Montag hatten Fällungen alter Eichen an der Potsdamer Allee in Stahnsdorf für Kritik gesorgt.

© Andreas Klaer

Streit um Bauprojekt in Stahnsdorf: Breitseite gegen Bürgermeister Albers

Das Unternehmen Karpowitz Immobilien & Projektentwicklung wirft Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers vor, sein angeblich "genehmigtes Projekt" zu torpedieren.

Von Sarah Stoffers

Stahnsdorf – Zu den Vorbehalten gegen das umstrittene Bauvorhaben in der Potsdamer Allee Ecke Parkallee hat sich das Unternehmen Karpowitz Immobilien & Projektentwicklung erstmals in einer Pressemitteilung geäußert. Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) werden darin „taktieren“ gegen die Baupläne vorgeworfen und die Verletzung seiner Neutralitätspflicht.

Gemeindevertreter lehnten Vorentwurf des B-Plans ab

Wir berichtet, hatte die Fällung von vier Eichen auf dem Areal am Montag für Kritik gesorgt. Zu den Baumfällungen erklärte Silvio Karpowitz, Geschäftsführer und Inhaber der Karpowitz Immobilien & Projektentwicklung, dass es sich nicht um eine Provokation gehandelt habe, sondern der Jahreszeit geschuldet sei. Er halte sich an die strengen Vorgaben des Waldgesetzes.

Wie berichtet, plant der Investor mit seinem Unternehmen auf den Grundstücken fünf Wohnhäuser mit Mietwohnungen und für betreutes Wohnen zu errichten. Auch ein Café ist geplant und eine Tiefgarage für die notwendigen Parkmöglichkeiten. Der restliche Teil der Grundstücksfläche soll zu einer privaten Erholungsfläche und Parkanlage umgestaltet werden. Anwohner hatten gegen das Projekt eine Bürgerinitiative gegründet und eine Petition gestartet. Sie sehen Natur und Tierwelt der anliegenden Upstallwiesen in Gefahr. Im Oktober war der Vorentwurf des Bebauungsplanes schließlich von den Gemeindevertretern abgelehnt worden.

Laut Karpowitz könne auch ohne B-Planverfahren gebaut werden

Die Vorbehalte gegen seine Baupläne kann Karpowitz, dem die Grundstücke gehören, nicht nachvollziehen. „Wir verstehen die Aufregung nicht“, so der Investor. Vor seinen Bauplänen sollte einst ein bedeutend größeres Bauvorhaben auf den Grundstücken realisiert werden. Die Firma Lego habe in den 1990er-Jahren ein großes Bürogebäude für seine Europazentrale errichten wollen, für das bereits eine gültige Baugenehmigung nach Paragraph 34 Baugesetzbuch vorlag, so Karpowitz. 

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Das geplante Gebäude hätte „ortstypisch“ und damit ohne B-Planverfahren gebaut werden können, erklärte Karpowitz den PNN. Für das Vorhaben von Lego wären zudem deutlich mehr Bäume gefällt worden als für seine jetzigen Pläne, so Karpowitz. Für sein Vorhaben greift nach Ansicht von Karpowitz ebenfalls der Paragraph 34. Das B-Planverfahren habe er durchlaufen wollen, um der Gemeinde entgegenzukommen und sie zudem von seinem Vorhaben zu überzeugen, so Karpowitz. 

Gemeinde und Landkreis halten B-Planverfahren für rechtlich notwendig

Die Gemeinde Stahnsdorf sieht das jedoch anders, ebenso der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Sie halten ein B-Planverfahren nach Paragraph 35 des Baugesetzbuches, der bei Flächen im Außenbereich greift, für notwendig. 

Die Gemeindeverwaltung erklärte auf Anfrage zudem, dass zu keiner Zeit für das seinerzeit von Lego geplante Bauvorhaben eine Baugenehmigung nach Paragraph 34 vorlag, sondern lediglich eine Baugenehmigung im Rahmen eines mittlerweile aufgehobenen Vorhabens- und Entwicklungsplans. Der Streitpunkt, welcher Paragraph nun bei den Grundstücken zur Anwendung kommt, ist derzeit nach Angaben von Karpowitz beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängig.

Taktieren des Bürgermeisters sei nicht mehr nachzuvollziehen

Man sei bei den Bauplänen der Gemeinde sehr entgegengekommen, erklärte Karpowitz. Anfang des Jahres hätte das Unternehmen und die Gemeinde einen ausgehandelten städtebaulichen Vertrag über das Vorhaben unterschrieben. Daher könne er „das Taktieren des Bürgermeisters nicht mehr nachvollziehen“. Es könne nicht sein, dass der Bürgermeister in Hinterzimmergesprächen am Unternehmen vorbei Beschlüsse vorbereitet, die dem Vertrag zuwiderlaufen. 

Damit weist Karpowitz unter anderem auf einen Antrag eines Mitgliedes der Fraktion Bürger für Bürger bei der Gemeindevertretersitzung im März dieses Jahres hin. Eines der Flurstücke sollte aus dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan heraus gelöst werden, um die dortige Grünfläche zu erhalten. Die Mehrheit Fraktion und auch Bürgermeister Albers stimmten dafür. Der Antrag wurde damals jedoch mehrheitlich von den Gemeindevertretern abgelehnt.

Bürgermeister Albers soll die Neutralitätspflicht einhalten

Karpowitz verlangt von der Gemeinde Vertragstreue und von Bürgermeister Albers die Einhaltung der gesetzlich verankerten Neutralitätspflicht, die er verletzt sieht. Es könne nicht sein, dass der Bürgermeister sich zum Sprecher der Bürgerinitiative macht, um Investoren und Investitionen zu verhindern, so Karpowitz. Albers hatte die Petition der Bürgerinitiative mit unterzeichnet, was für Kritik gesorgt hatte. Die Gemeindeverwaltung erklärte auf Anfrage gegenüber den PNN, dass Albers die Petition als Privatperson unterschrieben habe. Auch für ihn gelte wie für jeden anderen Bürger, die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. 

Die Stahnsdorfer Gemeindeverwaltung erklärte zudem, dass es keinen städtebaulichen Vertrag gebe. Vielmehr handele es sich dabei um einen reinen Kostenübernahmevertrag. Darin stünde zudem unter anderem, dass kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Vertrag begründet werden kann. Und dass während des gesamten Verfahrens „[d]ie Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Gemeinde und der Gemeindevertretung […] unberührt bleiben", so die Gemeindeverwaltung. Bürgermeister Albers taktiere auch nicht gegen das Projekt, im Gegenteil habe er auch nach der Sitzung im Oktober vermittelnd eingegriffen und versucht, einen Interessenausgleich zwischen Befürwortern und den Gemeindevertretern, die den Vorentwurf ablehnen, zu schaffen, um das Vorhaben doch noch zu ermöglichen

Unternehmen plant Bauvorhaben weiterhin umzusetzen

Karpowitz geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht seinem Unternehmen Recht geben wird und eine Bebauung ohne B-Planverfahren dann möglich werden wird. Man sei aber jederzeit zu tatsächlich umsetzbaren Kompromissen mit der Gemeinde bereit, so Karpowitz. Dies würde aber bedingen, dass insbesondere der Bürgermeister aus der Deckung kommt und seine Mauscheleien beendet, heißt es in der Pressemitteilung. „Wir werden die Grundstücke weiterentwickeln, um die benötigten Wohnungen, insbesondere auch für Senioren, bereitstellen zu können“, so Karpowitz. 

Zur Startseite