zum Hauptinhalt
Kürzeres Strafmaß. Frank E. am Donnerstag mit seinem Anwalt im Landgericht: Möglicherweise ist er in dreizehn Monaten frei.

© Michael Bergemann

Potsdam-Mittelmark: Mildere Strafe für Reiterhof-Betreiber Jahrelang hat Frank E. Jungen missbraucht. Jetzt wurde seine Haftstrafe um neun Monate reduziert

Kloster Lehnin / Potsdam - Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch von Kindern auf seinem Reiterhof in Reckahn ist Frank E. gestern vom Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Kloster Lehnin / Potsdam - Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch von Kindern auf seinem Reiterhof in Reckahn ist Frank E. gestern vom Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit blieb die Erste Strafkammer etwas unter dem vor einem Jahr verhängten Urteil von viereinhalb Jahren. Frank E. hatte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Drei der zwölf Missbrauchsfälle, die an fünf Jungen begangen wurden, wurden als verjährt anerkannt, weil die Opfer zur Tatzeit das dreizehnte Lebensjahr überschritten hatten. Die Taten liegen teils über zehn Jahre zurück, für Heranwachsende gelten kürzere Verjährungsfristen als für Kinder. Das Alter spielt auch für das Strafmaß eine Rolle. Die Kammer hatte in der zweiten Verhandlungsrunde deshalb zu ermitteln, ob Frank E. wusste, dass die verbliebenen vier Opfer das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.

Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann sah das bei der Urteilsverkündung als erwiesen an. Für eines der vier Opfer hatte Frank E. selbst eingeräumt, das Alter genau gekannt zu haben. Bei den anderen Geschädigten gab der 57-Jährige zu, mit der Möglichkeit gerechnet zu haben, dass es noch Kinder sind. „Rechtlich ist es unerheblich, ob er es wusste oder ob es ihm egal war“, so Richter Tiemann. „Es ist so oder so Vorsatz.“ Außerdem verwies er auf zwei der Opfer und den Onkel eines Opfers, die als Zeugen vernommen wurden und glaubhaft machten, dass Frank E. das Alter aller Jungen kannte.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für Frank E. gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und zehn Monate. Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde ist die Revision zugelassen worden. Der Anwalt von Frank E., Matthias Schöneburg, deutete nach der Verhandlung an, dass man darauf vielleicht verzichte. Die Urteilsbegründung sei objektiv gewesen. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir das rechtskräftig werden lassen.“

Das kürzere Strafmaß kam besonders durch die verjährten Fälle zustande. Richter Tiemann betonte außerdem, dass es um „Tathandlungen von geringer Intensität“ gehe. Das Bild der Nebenklagevertreter, dass es sich bei Frank E. um ein „Sexmonster handelt, dass nicht auf die Leute losgelassen werden kann“, sei übertrieben. „Dass das alles für die Betroffenen emotionalisierend ist, finde ich nachvollziehbar. Von Anwälten hätte ich mehr Distanz erwartet.“

Frank E. wurde in acht Fällen wegen sexuellen Missbrauchs, in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden. In den meisten Fällen hatte er das bekleidete oder unbekleidete Geschlechtsteil seiner Opfer betastet, teils küsste er die Jungen. In dem schweren Missbrauchsfall hatte er kurzzeitig den Penis eines Opfers im Mund. Der Körperkontakt sei aber kurzzeitig gewesen, so Richter Tiemann. Strafverschärfend wirke sich hingegen aus, dass er ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern aufgebaut und ausgenutzt habe.

Sie verbrachten ihre Freizeit auf dem Reiterhof, wo sie auch Kutsche fahren durften, bei den Pferden oder beim Blumenhandel halfen, den Frank E. nebenbei betrieb. Teils wurden ihm die Kinder für längere Zeit von den Eltern anvertraut. Er missbrauchte die Jungen bei Fahrten in seinem Lkw, in der Dusche, der Reitstube oder der Sattelkammer. Die Tatorte seien so gewählt worden, dass sich die Kinder schwer entziehen konnten, so Tiemann. „Es waren Situationen, in denen die Kinder dem Angeklagten weitgehend hilflos ausgeliefert waren.“ Die von Anwalt Schöneburg beantragte Aufhebung des Haftbefehls lehnte die Kammer ab.

Schöneburg geht davon aus, dass sein Mandant in dreizehn Monaten entlassen wird: Inhaftierte können nach zwei Dritteln der Haftzeit einen Antrag auf Reststrafenaussetzung beantragen, der je nach Sozialprognose stattgegeben werden kann. Frank E. wird auch die siebzehnmonatige U-Haft angerechnet. Nach Verbüßung der Haft wird er wohl nach Reckahn zurückkehren, sagte sein Anwalt. „Dort wohnt er mit seiner Frau, momentan gibt es keine Alternative.“

Die Stimmung im Ort sei aufgeheizt, der Pferdehof und der Blumenhandel existieren nicht mehr. E.s Frau seien die Autoreifen zerstochen, das Auto mit Zement beschmiert worden. Schöneburg sprach von „verachtenswerter Selbstjustiz“. Die Polizei habe ihre Streifen verstärkt.

nbsp;Henry Klix

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false