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Potsdam-Mittelmark: Lösung vom Land gefordert

1400 Altanschließer in der Region Teltow betroffen

Potsdam / Kleinmachnow - Im Streit um die Altanschließer-Beiträge drängt der Vorsitzende des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ (WAZV), Michael Grubert (SPD), auf eine schnelle Lösung seitens der Landespolitik. Im Sinne des Verbandes und auch der betroffenen Altaanschließer müsse möglichst schnell der Rechtsfrieden hergestellt werden, sagte er am Freitag den PNN. Allein im Bereich des WAZV „Der Teltow“ seien knapp 1400 Altanschließer betroffen. Fast alle haben ihre Abrechnungsbescheide bereits erhalten. 81 Prozent der Altanschließer sind in Widerspruch gegangen.

Wie berichtet hatte das Bundesverfassungsgericht eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig erklärt, nach der Wasseranschluss-Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, hieß es. Das brandenburgische Innenministerium räumte am Donnerstag im Fachausschuss des Landtags Lücken im eigenen Kommunalabgabengesetz ein und kündigte einen Änderungsentwurf an – auch um dort eine bislang fehlende Verjährungsfrist zu verankern. Eine direkte Anwendbarkeit des Karlsruher Richterspruchs lehnte Innenminister Dietmar Woidke (SPD) aber ab.

Für den Verband „Der Teltow“ geht es laut Grubert um Beiträge von knapp sieben Millionen Euro, die zuzüglich einer Verzinsung von sechs Prozent zurückgezahlt werden müssten. Das stelle eine erhebliche Belastung für den Verband dar. „Wir werden davon aber nicht in den Ruin getrieben“, sagte Grubert. Man habe alle eingenommenen Beiträge zurückgestellt. Sollte sich die bisherige Abgabenregelung als rechtswidrig herausstellen, will Grubert, dass nicht nur die 81 Prozent der Altanschließer ihr Geld zurückbekommen, die in Widerspruch gegangen sind, sondern auch alle anderen, die sich auf das Rechtssystem verlassen haben. Dafür werde er persönlich einstehen. Noch ist allerdings unklar, inwieweit das Kommunalabgabengesetz geändert wird. Bis dahin werde der Verband das Verfahren aufrecht erhalten. Man wolle jetzt keinen Schnellschuss abliefern, so Grubert. „Wenn es aber eine neue Regelung geben sollte, werden wir uns daran halten.“

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) verlangt indes von den märkischen Zweckverbänden, laufende Beitragserhebungen von Altanschließern sofort zu stoppen. Auch Widerspruchsverfahren sollten bis zu einer politischen oder juristischen Klärung auf Eis gelegt werden, forderte VDGN-Präsident Peter Ohm am Freitag in Potsdam. Zudem will der Verband mit einem brandenburgischen Musterfall selbst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch der Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kündigte an, dass etliche Mitgliedsunternehmen ihre Widersprüche und Klagen bis vor das Gericht in Karlsruhe tragen wollen. Allein bei den betroffenen 41 BBU-Unternehmen seien bislang Altanschließer-Nachforderungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. Eine klare Verjährungsfrist müsse jetzt ins Gesetz, forderte Maren Kern vom BBU-Vorstand.tor/ldg/dpa

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