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Kurbeiträge: Schwielowsee muss Satzung ändern

Die Gemeinde Schwielowsee muss nach einem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes ihre Kurbeitragssatzung ändern. Ein Zweitwohnungsinhaber hatte dagegen geklagt, dass ihn die Satzung dazu verpflichtet, jährlich 25 Euro an Kurbeiträgen zu zahlen.

Von Enrico Bellin

Schwielowsee - Dem Kläger zufolge kann das nur ein Kurort, kein staatlich anerkannter Erholungsort wie Schwielowsee.

Diese Auffassung bestätigte das Verwaltungsgericht zwar nicht. Allerdings müsse ein Kurbeitrag anhand einer wirksamen Satzung erhoben werden, deren Beitragserhebung „durch eine dem Satzungszweck entsprechende Kalkulation“ zu unterlegen sei. Das sah das Gericht im Fall Schwielowsee als nicht gegeben an.

Nach Auffassung des Gerichts erhebt die Gemeinde den Kurbeitrag nicht wie vorgeschrieben allgemein für die Unterhaltung sämtlicher Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen, sondern dafür, dass Einrichtungen durch die Zahlung des Kurbeitrags „teilweise zu günstigeren Konditionen“ in Anspruch genommen werden können, wie es in der Satzung steht. Nach einer entsprechenden Erklärung des Gerichts hatte die Gemeinde den Bescheid über 25 Euro gegen den Kläger vorerst zurückgezogen. Zu einem Urteil kam es nicht, die Satzung behält damit weiterhin ihre Gültigkeit.

Wie Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) jüngst im Hauptausschuss der Gemeinde sagte, soll die Satzung im Januar in überarbeiteter Form neu eingebracht werden. Dabei werde die Passage mit den teilweisen Vergünstigungen gelöscht. Der Kläger werde dann einen neuen Bescheid basierend auf der veränderten Satzung erhalten. Einen Bescheid darüber, was der Rechtsstreit die Gemeinde womöglich kosten werde, liege der Verwaltung noch nicht vor. Hoppe rechnet in zwei bis drei Wochen damit.

Seit 2013 erhebt die Gemeinde Schwielowsee Kurbeiträge. Der Jahreskurbeitrag, den auch Zweitwohnungsinhaber zahlen müssen, liegt bei 25 Euro. Andere Besucher müssen pro Kalendertag einen Euro bezahlen, etwa wenn sie in Pensionen oder auf Campingplätzen übernachten. Gäste erhalten für den Kurbeitrag eine sogenannte Gästekarte, mit der sie in verschiedenen Einrichtungen und auf Veranstaltungen Rabatte erhalten. Pro Jahr nimmt die Gemeinde durch die Kurtaxe zwischen 110.000 und 120.000 Euro ein, die für die Unterhaltung, etwa der Uferpromenaden oder Rastplätze, ausgegeben werden. Seit 2012 sind alle Ortsteile von Schwielowsee als Erholungsorte staatlich anerkannt. 

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