zum Hauptinhalt
Wild. Das Buschgrabengebiet am Rande der Wohnbebauung.

© M. Thomas

Kleinmachnow: Eiche oder Luxusvilla?

Die Entscheidung um die Bebauung des Buschgrabengebiets in Kleinmachnow ist vertagt worden

Kleinmachnow - Noch immer steht ein Fragezeichen hinter den Bauplänen am Buschgraben. Denn einen entsprechenden Beschluss verwiesen die Gemeindevertreter auf ihrer Sitzung am Donnerstag zurück in den Umweltausschuss, ebenso soll im Bauausschuss erneut über das Papier diskutiert werden. Darin geht es um die planungsrechtlichen Grundlagen für mehrere Grundstücke an den Straßen Wolfswerder und Am Rund. Auf den Flächen könnten 18 Einfamilienhäuser entstehen – in exklusiver Lage, nahe eines der wertvollsten Naturgebiete der Gemeinde.

Parzelliert wurden die Flächen bereits in den 1930erJahren, doch Krieg und Teilung hatten den Bauabsichten der Eigentümer einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nun will die Fraktion von CDU und FDP mit einem Bebauungsplan die bereits vorhandene Besiedlung in diesem Areal städtebaulich abrunden.

Doch wie bereits vor zehn Jahren, rührt sich dagegen erneut Widerstand. Bereits zu Beginn der Sitzung in der Einwohnerfragestunde wurde das deutlich. So fürchten Anwohner aus der Straße Wolfswerder um den Grünzug in der Nachbarschaft, weshalb sie eine Initiative gegen die Bebauung gründeten.

Der Grünzug sei nicht nur landschaftsprägend, sondern auch eine Frischluftschneise, sagte Anwohner Reinhard Franke. Er wollte wissen, warum die SPD-Fraktion sich noch vor acht Jahren für den Schutz der Grünfläche ausgesprochen habe und nun für eine Bebauung sei: „War das nur Wahlkampf und was ist jetzt anders?“

Bei ihm habe sich nichts geändert, versicherte Matthias Schubert (SPD/PRO) und auch Bürgermeister Michael Grubert (SPD) sah keinen Widerspruch zu seiner Meinung von einst im Wahlkampf. Schon damals habe er für eine geordnete Situation in beiden Straßen plädiert, sagte Grubert. Damals jedoch auch, weil er vermutete, dass die bereits vorhandene Parzellierung im Klagefall vorteilhaft für den Eigentümer sei. Doch das sieht Schubert anders: „Es gibt keinen Anspruch auf Errichtung eines B-Planes, das ist Hoheit der Gemeindevertretung und damit nicht einklagbar“.

Überzeugen konnte das weder die Anwohnerinitiative Grüner Buschgraben noch den Förderverein Landschaftsschutzgebiet Buschgraben-Bäketal. Dessen Vorsitzende Ursula Theiler hielt in der Sitzung eine leidenschaftliche Rede für den Erhalt der Fläche. Das ökologische Biotop, das bislang nur ein weißer Fleck auf dem Flächennutzungsplan sei, sollte unter Schutz gestellt werden. Dazu berechtige der Baumbestand von vielen alten Eichen, die große Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, darunter seltene Vögel und eine Biberfamilie am Buschgrabensee. Die vorgesehene Bebauung würde viel von diesem Mischwald beanspruchen: „Und dann ist das Waldgebiet futsch“, so Theiler. Kritiker befürchten zudem eine Bebauung mit großen Luxusvillen, möglicherweise sogar mit freiem Blick auf den Buschgraben. Um das zu verhindern, sprach sich auch Michael Martens ( B90/Grüne) für einen Schutzstatus des Gebietes aus. Er befürchtete, dass mit dieser Planung Tür und Tor für weitere Bauwünsche im Areal des Buschgrabens eingeleitet würden. Angelika Scheib (CDU/FDP) hielt dagegen, dass die Eigentümer der Flächen nun ein drittes Mal enteignet würden. Für einen Flächenkauf hätte die Gemeinde jedoch nicht genügend Mittel. „Wir wollen ein vernünftiges Verfahren eröffnen“, so Scheib.

Bereits vor acht Jahren gab es dazu schon einmal Gelegenheit. Seinerzeit stand der Flächennutzungsplan zur Diskussion, dessen Änderung Baurecht für ein Wohngebiet mit 53 Einfamilienhäusern an der Ortsgrenze vorsah. Mehr als 1100 Stellungnahmen gingen seinerzeit im Rathaus ein, darunter auch eine Sammlung von 2000 Unterschriften. Es bleibt abzuwarten, ob das heute wesentlich reduziertere Bauvorhaben erneut gestoppt wird.

Kirsten Graulich

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false