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Kleinmachnow: Bald Klarheit bei Anschlussgebühren?

Der Abwasserverband entscheidet über ein Alternativ-Modell beim Schmutzwasser. Die Ablehnung des Konzeptes ist allerdings wahrscheinlich.

Kleinmachnow - Im September hatte sich der Teltower Abwasserverband in Sachen Schmutzwassergebühren auf einen Kompromiss verständigt. Danach sollen alle Verbandskunden für ihr Schmutzwasser zunächst bis zum Ende nächsten Jahres rund neun Cent pro Kubikmeter mehr bezahlen. Das sind rund sieben bis acht Euro mehr pro Jahr. Gemeinsam sollen sie das Loch füllen, das durch die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fällig gewordenen Beitragsrückzahlungen an sogenannte Altanschließer entstanden ist.

In der kommenden Woche hat die Verbandsversammlung des Teltower Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) nun erneut zum Thema zu beraten. Dann liegt eine Vorlage auf dem Tisch, die beinhaltet, das Finanzierungsmodell für das Schmutzwasser auf eine reine Gebührenfinanzierung umzustellen und die Beiträge ausnahmslos an alle Abwasserkunden zurückzuzahlen. 

Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nuthetal hätten rund 27 Millionen Euro beizutragen

Zwar war ein solches Finanzierungsmodell lange von den Kommunen als fairste Lösung favorisiert, zuletzt aber wegen der daraus folgenden drastischen Umlageerhöhung von den verbandszugehörigen Kommunen abgelehnt worden. Danach hätten die vier Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nuthetal gemeinsam rund 27 Millionen Euro zur Finanzierung beizutragen. Dementsprechend hatte die positiv formulierte Vorlage dort zunächst für Irritationen gesorgt. Nach Angaben von Verbandsvorsteher Michael Grubert (SPD) gäbe es dafür aber keinen Anlass. Nachdem in der Verbandsversammlung verschiedene Varianten diskutiert worden sind, diene die Beschlussvorlage lediglich der Klarstellung, sagte er. 

Aufgrund der vorab gefassten Bindungsbeschlüsse in den Gremien der Verbandskommunen sei ein Nein zur Vorlage aber relativ sicher, meint der Kleinmachnower Bürgermeister. Sowohl Kleinmachnows Gemeindevertreter als auch Teltows Stadtverordnete hatten bereits vor einigen Monaten gegen eine solche Umstellung votiert. Für Stahnsdorf gelte dies zwar nicht, jedoch sei auch für die Nachbarkommune die aus dem Finanzierungsmodell resultierende Verbandsumlage „definitiv nicht leistbar“, betonte Gemeindesprecher Stephan Reitzig gegenüber den PNN. 

Bleibt mit den Anschlussgebühren nun doch alles wie es ist in Kleinmachnow?

Mit dem im September gefundenen Kompromiss bliebe nun weitestgehend alles, wie es ist, so der Verbandsvorsteher. Beiträge werden nur jenen Kunden zurückgezahlt, die explizit durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind. Altanschließer, die ihren Bescheiden nicht widersprochen hatten, erhalten vom Verband demnach kein Geld zurück. Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, sich über sogenannte Staatshaftungsansprüche ihre Beiträge zurückzuholen. Da 90 Prozent der Bescheide im Widerspruch gelandet seien, sei die Zahl der Betroffenen aber nicht so hoch, erklärte Verbandsvorsteher Grubert. 

Hintergrund der Gebührendiskussion ist wie berichtet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015. Die Richter hatten entschieden, dass Grundstücksbesitzer, die kurz vor oder nach der politischen Wende an das kommunale Abwassernetz angeschlossen worden sind, nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden dürfen. Alle auf Basis des Kommunalabgabengesetzes erteilten Bescheide, denen seitens der Kunden widersprochen worden war, sind danach aufzuheben. Dem war auch der regionale Abwasserzweckverband zwischenzeitlich nachgekommen. 

Frage für die Zukunft: Wie wird das Schmutzwasser finanziert?

Das Urteil hatte jedoch auch eine grundsätzliche Diskussion über die künftige Finanzierung des Schmutzwassers ausgelöst und die bisherige Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren infrage gestellt, erklärte Waltraud Lenk, Sprecherin der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH. 

Nachdem die Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung wegen der hohen Kosten für Kommunen und Gebührenzahler verworfen worden war, war zunächst ein Gebührensplitting ins Spiel gebracht worden. Die Verbandsversammlung diskutierte darüber, unterschiedliche Gebühren für jene Kunden zu erheben, die Beiträge an den WAZV gezahlt hatten und jene, denen diese erstattet worden sind. Dies war wiederum als eine Art Beitragszahlung durch die Hintertür kritisiert und letztlich auch wegen einer befürchteten neuen Klagewelle abgelehnt worden. Im September entschied die Verbandsversammlung, alle Kunden zur Refinanzierung der entstandenen Beitragslücke heranzuziehen, dafür die Gebühren jedoch nur minimal zu erhöhen. 

Teltower Wohnungsbaugesellschaft (WGT) hofft noch auf Rückerstattung ihrer Beiträge

Die neuen Gebühren gelten seit Oktober und zunächst bis zum Ende des Jahres 2018. Danach sei gegebenenfalls neu zu kalkulieren, erklärte die Sprecherin des Zweckverbandes. Eine Unbekannte seien derzeit noch anhängige Klagen einiger Wohnungsgesellschaften, über die noch nicht abschließend entschieden ist, so Waltraud Lenk. 

Im negativen Fall könnten auf den Verband weitere Rückzahlungsforderungen zukommen. Wie berichtet sind Kommunen und andere Körperschaften bislang nicht vom Altanschließer-Urteil erfasst. Auch die Teltower Wohnungsbaugesellschaft (WGT) hofft noch auf Rückerstattung ihrer Beiträge. Auch sie hatte Widerspruch gegen den vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ erteilten Bescheid eingelegt, Ende 2014 beim Verwaltungsgericht Potsdam dagegen geklagt. Das Urteil steht ebenso aus wie eine Entscheidung zu einer Musterklage eines weiteren Wohnungsunternehmens aus Brandenburg, die beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.

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