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Kleingarten-Konflikt in Werder (Havel): Verband prüft Ausschluss des Vereins Baumgartenbrück

Direkte Wasserlage für schmale Kleingarten-Pacht - aber kaum Obst und Gemüse in den Gärten: Dagegen gehen jetzt die Behörden vor. Doch der Verein will sich wehren.

Werder (Havel) - In den verfahrenen Fall der beiden Kleingartensparten Holländer Mühle und Baumgartenbrück am Schwielowsee ist erheblich Bewegung gekommen. Zum einen deutet sich bei der Stadt Werder (Havel) ein Kurswechsel an. Zum anderen prüft der Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde in Potsdam (VGS) einen Ausschluss des Vereins Baumgartenbrück. Parallel dazu ist auch die Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark in der Anlage tätig.

Wie berichtet hatte das Landesumweltministerium im Juni eine Begehung in der aus 15 Parzellen bestehenden Sparte Baumgartenbrück durchgeführt, die unmittelbar hinter der gleichnamigen Brücke am Seeufer liegt. Im Protokoll dazu heißt es, die Anlage entspreche nicht den Anforderungen einer kleingärtnerischen Nutzung. Sprich: In vielen der Gärten wird kaum oder kein Obst und Gemüse angebaut, wie dies das Bundeskleingartengesetz eigentlich vorschreibt. In der Folge ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins in Gefahr.

Vor wenigen Tagen hat nun ein Treffen stattgefunden – mit Vertretern des Ministeriums, des Grünflächenamtes der Stadt Potsdam und dem VGS. Im Ergebnis dieses Gespräches betont Martina Otto vom Umweltministerium, Baumgartenbrück habe „nicht den Charakter einer Kleingartenanlage“. Daraus folge ein „Handlungsbedarf für den VGS Potsdam“, so die zuständige Referentin Otto.

Und tatsächlich plant der VGS-Verband, in der Folge „ein Ausschlussverfahren zu prüfen und bei gegebener Notwendigkeit durchzuführen", kündigte Christian Peschel, Geschäftsstellenleiter des VGS, auf Anfrage an. Michael Riedel, Vorsitzender des Vereins Baumgartenbrück, will sich dagegen wehren. „Wir werden nicht freiwillig gehen“, sagte er. Denn das Problem habe nicht der Verein, sondern der VGS verursacht und zu verantworten.

Die Fläche der beiden Sparten fällt wie berichtet in einen Bereich, der im Flächennutzungsplan der Stadt Werder (Havel) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ gekennzeichnet ist. Bisher hatte die Stadt eine Änderung des Flächennutzungsplanes kategorisch ausgeschlossen. Von dieser Position weicht die Stadt nun ab, wie Stadtsprecher Henry Klix auf die Frage nach der Position der Stadt in Anbetracht der neueren Entwicklungen mitteilte. „Der Flächennutzungsplan wird gegebenenfalls geändert“, so die Antwort von Klix, welche durchaus als Kehrtwende gelten kann. Die Frage, was das genau bedeutet, wollte Klix jedoch nicht beantworten.

Unterdessen ist die Bauaufsicht des Landkreises dabei, den Laubenbestand in der Anlage zu vermessen. Wie mehrere Gärtner den PNN bestätigten, waren Mitarbeiter vor einigen Tagen vor Ort. Laut Landkreissprecher Kai-Uwe Schwinzert erfasse die Bauaufsicht derzeit das Gebiet, bestätigte er. „Sofern keine Kleingartenanlage nach dem dafür geltenden Recht besteht, wäre die Untere Bauaufsicht natürlich zuständig.“

Der Fall hat mehrere Ebenen. So hat wiederum der VGS gegen zwei Grundstücksbesitzer der Anlage Baumgartenbrück auch Klage beim Potsdamer Amtsgericht eingereicht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf PNN-Anfrage. In der Klage, die den PNN vorliegt, geht es darum, für die Pächter wieder einen Zugang zu ihren Parzellen durchzusetzen. Wie berichtet hat Heiko Herrmann, ein Unternehmer aus Sachsen-Anhalt, die Fläche 2017 gekauft. Sein Vorbesitzer, Christian Klausenberg aus München, hatte im Jahr 2000 neben einem Pachtvertrag auch eine Sondervereinbarung mit dem VGS und den Vereinen Baumgartenbrück und Holländer Mühle geschlossen. Laut diesem Papier gestattete der Eigentümer den Unterpächtern, anders als im Kleingartengesetz vorgeschrieben, das „zeitweilige Wohnen“ und auch „keinen oder einen geringeren Obst- und Gemüseanbau in den Gärten“. Im Gegenzug für diese Ausnahmen zahlte jeder Kleingärtner jährlich 450 Mark, später 230 Euro, an den Inhaber.

Herrmann, so drückt er es aus, wollte „bei solchen Betrügereien“ nicht mitmachen. Sein Ziel: Statt Kleingärten sollten die Parzellen Erholungsgärten sein. Das bedeutet weniger strenge Regeln zur Bewirtschaftung und zu den Lauben für die Gärtner, für den Eigentümer aber auch eine deutlich höhere Pacht. Mit einem Teil der Pächter einigte er sich, andere wollten die Bedingungen nicht akzeptieren. Der Streit eskalierte, irgendwann verwehrte Herrmann den Zutritt.

Vereinsvorsitzender Riedel zeigt Fotos von Holzpaletten und Eisengittern, die ab Mai 2018 den Zuweg versperren. „Das ist Selbstjustiz“, sagt Riedel. Einige Zeit später verkaufte Herrmann Teile des Grundstücks weiter, der Käufer, Marko Naumann, hielt an dem Betretungsverbot fest.

Um das zu ändern hat der VGS nun geklagt. Sein Argument: Die Parzellen können gar nicht kleingärtnerisch genutzt werden, weil die Gärtner diese nicht betreten können. Die Klage liegt allerdings derzeit auf Eis, weil der VGS laut einem Amtsgerichtsprecher den Gerichtskostenvorschuss noch nicht gezahlt hat.

Bei der zweiten Sparte, Holländer Mühle, ist die Lage hingegen anders. Wie Friedrich Mielke, Vorsitzender des Vereins, den PNN erläuterte, war diese Sparte bereits in der DDR-Zeit als Wochenendsparte angelegt worden. Das sei so weitergeführt worden. 2003 dann hätten die Pächter ihre Parzellen gekauft. „Wir waren nie Kleingärtner, wir sind immer Erholungsgärten gewesen“, sagte Mielke. Die Frage, ob das mit dem Flächennutzungsplan vereinbar ist, ließ Werders Rathaussprecher Klix unbeantwortet.

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