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Potsdam-Mittelmark: Haftstrafe für Müllpaten verlängert

Landgericht urteilte im Korruptionsprozess. Einstige Amtsfrau erhielt Bewährungsstrafe

Wusterwitz / Potsdam - Über drei Jahre lang hat der aus Bald Belzig stammende Bernd R. ab 2005 auf mittelmärkischen Deponien Tausende Tonnen geschredderten Siedlungsabfall illegal entsorgt. Dafür wurde er bereits mit einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten belangt. Am gestrigen Freitag verurteilte ihn das Landgericht Potsdam wegen Bestechung zu weiteren neun Monaten Freiheitsentzug und bildete eine Gesamtstrafe von fünf Jahren.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der als Müllpate bekannt gewordene 58-jährige einstige Entsorgungsunternehmer regelmäßig Schmiergeld an Brigitte M. gezahlt hat, um seine unsauberen Geschäfte auf drei Deponien des Amtes Wusterwitz zu verschleiern. Die 56-jährige ehemalige Mitarbeiterin der dortigen Bauverwaltung saß mit Bernd R. gemeinsam auf der Anklagebank und wurde wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum illegalen Umgang mit Abfällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil man davon ausgehen könne, dass Brigitte M., die ihre Stelle verloren hat, derzeit arbeitslos ist und sich weiterbildet, künftig eine straffreies Leben führt, so der Vorsitzenden Richter Jörg Tiemann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Urteilsspruch folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten für Freispruch plädiert, weil ihrer Ansicht nach im Prozess keine schlüssigen Beweise für die Anschuldigungen vorgebracht wurden.

Der eigentliche Auftrag von Bernd R. war es gewesen, im Auftrag des Amtes Wusterwitz kostenneutral die alten Bürgermeisterkippen aus DDR-Zeiten zu rekultivieren und mit Bauschutt zu verfüllen. Stattdessen versenkte er gewinnbringend belasteten Müll in der Erde, um ihn anschließend unter einer Rasendecke verschwinden zu lassen. Brigitte M., deren Aufgabe es war, die ordnungsgemäße Rekultivierung zu überwachen, habe erkannt, dass dort etwas anderes als Bauschutt eingebracht wurde, doch sie habe keinen Alarm geschlagen, so Richter Tiemann.

Für das Gericht steht fest, dass sie dafür von Bernd R. mit wöchentlich 150 Euro bestochen wurde. Über den Zeitraum von Mai 2003 bis August 2005 – so lange dauerten die Arbeiten auf den drei Wusterwitzer Deponien – ergibt das eine Gesamtsumme von 16 800 Euro. Zeugen hatten während des Prozesses von Geldübergaben berichtet. Zudem habe sich Brigitte M. eine 500 Euro teure Reparatur ihres Privatwagens bezahlen lassen.

Mehrfach hatte Bernd R. gegenüber Mitarbeitern geäußert, er habe die Amtsmitarbeiterin gekauft. Wenn sie erscheine, müssten sie nicht mehr mit den Arbeiten innehalten. Anders verhielt es sich, wenn wirklich einmal der Kontrolleur des Landratsamtes, dem die Fachaufsicht oblag, angekündigt wurde. Dann wurden heranrollende Lkw gestoppt oder umgelenkt, der illegale Müll in Windeseile abgedeckt.

Doch Brigitte M. hat nicht nur geschwiegen, sie war nach Auffassung der Kammer aktiv an den Umweltstraftaten beteiligt. So habe sie falsche Warenbegleitpapiere unterzeichnet, schöne Lichtbilder von den fertiggestellten Deponien gemacht und bei Verhandlungen mit dafür gesorgt, dass R. weitere Aufträge bekam. „Hätte Brigitte M. ihre Pflichten auch nur annähernd erfüllt, hätte dem, was der Angeklagte R. auf den Deponien veranstaltete, Einhalt geboten werden können“, so Richter Tiemann. Strafmildernd wertete er, dass es andere wirksame Kontrollmaßnahmen seitens der Gemeinde oder des Landratsamtes nicht einmal rudimentär gegeben habe.

Bereits im September 2010 hatte das Amtsgericht Brandenburg / Havel Bernd R. wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt, weil er der Amtsverwaltung Wusterwitz eine Weihnachtsfeier spendiert und dem Sportverein Rogäsen einen Rasentraktor geschenkt hatte. Amtsdirektorin Gudrun Liebener wurde damals mit einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen Vorteilsnahme belangt (PNN berichteten).

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