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Gutachten werfen neues Licht auf Unfallhergang: Michael A. war vor Aufprall bei Bewusstsein

Potsdam/Stahnsdorf - Im Mordprozess gegen den Potsdamer Michael A. ging es am Donnerstag am Landgericht weiter um die Frage, ob der 60-Jährige am 25.

Potsdam/Stahnsdorf - Im Mordprozess gegen den Potsdamer Michael A. ging es am Donnerstag am Landgericht weiter um die Frage, ob der 60-Jährige am 25. Dezember 2015 absichtlich versucht hatte, sich und seine Ehefrau Anna A. zu töten. Auf dem Heimweg von einem gemeinsamen Saunabesuch war Michael A. mit seinem Dienstwagen, einem VW Up, auf der L 77 zwischen Güterfelde und Saarmund gegen einen Baum gefahren. Seine damals 57-jährige Frau starb noch am Unfallort, Michael A. wurde mit schweren Verletzungen in ein Berliner Krankenhaus gebracht.

Das Gutachten eines Sachverständigen für Verkehrsunfälle warf gestern zunächst weitere Fragen auf. Der Gutachter erklärte, dass der Wagen mit einer Geschwindigkeit von 90 bis 100 Stundenkilometer gegen den Baum geprallt sein muss, was darauf schließen lässt, dass vor der Kollision nicht gebremst wurde. Der spitze Aufprallwinkel jedoch zeige zweifellos, dass der Fahrer das Auto nicht plötzlich und aktiv gegen den Baum gelenkt habe, sondern vielmehr einfach auf das Gegenlenken verzichtet habe. „Durch die breite Böschung rechts neben der Fahrbahn, kommt man auf der Strecke leicht von der Straße ab, wenn man nicht gegenhält“, so der Sachverständige. Michael A. behauptet selbst, er habe vor den Aufprall an Schwindel und Halluzinationen gelitten.

Die Verletzungen, die Michael A. am 25. Dezember 2015 an seinen Handgelenken davontrug, zeigen jedoch, dass der Angeklagte direkt vor dem Aufprall bei Bewusstsein gewesen sein muss, wie ein rechtsmedizinischer Gutachter erklärte. Michael A. habe sich offenbar reflexartig mit den Händen auf dem Armaturenbrett abgestützt. Wäre er bewusstlos gewesen oder hätte sich im Sekundenschlaf befunden, wäre dieser Schutzreflex ausgeschaltet gewesen. Auch Anna A. hatte sich ihren Verletzungen zufolge abzustützen versucht. Sie starb jedoch wenige Sekunden oder Minuten nach dem Aufprall an einer gerissenen Aorta, wie der Rechtsmediziner erklärte.

Freunde und Kollegen der verstorbenen Anna A. hatten an früheren Prozesstagen ausgesagt, dass sie und ihr Ehemann sich in der Vergangenheit immer wieder getrennt und neu zusammengefunden hatten. Es habe außerdem deutliche Hinweise gegeben, dass Anna A. von ihrem Mann körperlich misshandelt wurde. Diese Aussagen bestätigte gestern auch eine Potsdamer Hauptkommissarin, die mehrere Personen aus dem persönlichen Umfeld von Anna A. und Michael A. vernommen hatte. Von einer früheren Arbeitgeberin des Angeklagten erfuhr die Hauptkommissarin zudem, dass Michael A. bereits Ende 2014 Suizidabsichten geäußert hatte. „Die frühere Arbeitgeberin sagte: Erst hieß es ich, dann wir, also er und seine Frau.“ Michael A. habe damals davon gesprochen, dass er bereits alles organisiert habe und seine Frau und er durch eine Spritze sterben würden. Kurz darauf sei Michael A. für vier Wochen wegen einer depressiven Episode krankgeschrieben gewesen. Danach sei er offenbar geheilt zur Arbeit zurückgekehrt.

Michael A. arbeitete 2015 beim selben Pflegedienst wie seine Frau. Am 23. Dezember 2015 war er nicht zum Dienst erschienen und per Handy für seine Kollegen nicht erreichbar gewesen. Als Michael A. auch am 24. nicht zur Arbeit kam, obwohl er für den Dienst eingeteilt war und weiterhin nicht ans Telefon ging, gaben Kollegen bei der Polizei eine Vermisstenanzeige auf. 

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