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Potsdam-Mittelmark: Geld des Mordopfers veruntreut Neue Indizien beim Mord an Glindower

Werder (Havel)/Potsdam - Nach einem Blick in die Asservaten-Kammer des Potsdamer Landgerichtes hat sich der Untreue-Verdacht gegen den wegen mutmaßlichen Mordes an seinem Geschäftsfreund angeklagten Potsdamer Hans-Dieter V. erhärtet.

Werder (Havel)/Potsdam - Nach einem Blick in die Asservaten-Kammer des Potsdamer Landgerichtes hat sich der Untreue-Verdacht gegen den wegen mutmaßlichen Mordes an seinem Geschäftsfreund angeklagten Potsdamer Hans-Dieter V. erhärtet. In der Kammer fanden sich Dokumente, die offenbar bislang nicht Bestandteil der Ermittlungsakten waren, aber für den Fall durchaus relevant sind.

Wie berichtet soll der Angeklagte kurz nach dem Tod des Glindower Brunnenbauers im Juni 2009 rund 80 000 Euro von einem gemeinsamen Firmenkonto in Polen auf eigene Konten transferiert und einen Teil davon später für private Zwecke ausgegeben haben. Bislang hatte der Angeklagte erklärt, im Auftrag des Geschäftsfreundes gehandelt zu haben, variierte aber in seinen Erzählungen. So hatte er zunächst behauptet, das Geld für den Freund zu Hause in bar verwahrt zu haben, wusste dies aber nicht zu belegen. Stattdessen soll es von dem polnischen Konto auf das Firmenkonto des von seiner Frau geführten Werkzeughandels transferiert worden sein. Von dort überwies der Angeklagte 35 000 Euro auf ein Privatkonto.

In Unkenntnis des damaligen Kontostandes erklärte Verteidiger Hagen Wegewitz, dass diese Transaktion zwar zeitlich mit der Einzahlung des von Polen transferierten Geldes zusammenfalle, dies aber rein zufällig sei. Nach Aussage seines Mandanten sei das Konto des Werkzeughandels so weit gedeckt gewesen, dass die als Privatentnahme deklarierte Überweisung auch ohne das Geld des Geschäftsfreundes hätte getätigt werden können. Allerdings fehlte auch dafür der Beleg. Den Ermittlungsakten lagen zwar Auszüge mit den Kontobewegungen vor, jedoch ohne den aktuellen Kontostand.

Die erste Große Strafkammer unterbrach die Verhandlung daraufhin, um in der Asservaten-Kammer nach möglichen Dokumenten zu suchen, und wurde fündig. In einer von zwei Umzugskisten fanden sich die gesuchten Konto-Belege, die jedoch keinen ausreichenden Kontostand abbildeten. Das im Juni 2009 auf das Privatkonto eingezahlte Geld stammte demnach von Joachim L. Der Glindower hatte einige Monate vor seinem Tod mehrere Hunderttausend Euro aus einem Erbe auf dem gemeinsamen polnischen Firmenkonto eingelegt.

Darüber hinaus soll der Glindower auf ein weiteres gemeinsames Firmenkonto, über das Geschäfte nach Kasachstan abgewickelt werden sollten, Gelder eingelegt haben. Nach Verschwinden des Brunnenbauers stagnierten die Geschäfte aber offenbar. Im September 2009 löste der Geschäftsführer der Firma, für die neben dem Mordopfer auch der Angeklagte tätig war, das Konto auf.

Nicht alle Geldbewegungen des Mordopfers können im Detail nachvollzogen werden. Nach Angaben des Anfang 2011 eingesetzten Nachlassverwalters hätte jemand versucht, „Sachen verschwinden lassen“. So sollen insbesondere die Belege seines deutschen Kontos für den Zeitraum zwischen der Erbschaft und seinem Tod nicht mehr auffindbar gewesen seien. Auch von einem Einbruch auf das Grundstück war die Rede. Der Prozess wird am 7. August fortgesetzt. Solveig Schuster

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