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Der Angeklagte zeigte sich reumütig beim Prozess vor dem Potsdamer Amtsgericht.

© Robert Schlesinger/dpa

Entscheidung vor Potsdamer Gericht: Haftstrafe nach sexuellen Übergriffen bei Hakeburg

Ein 24-jähriger Mann verfolgte zwei Frauen in einem Waldstück in Kleinmachnow und bedrängte sie. Nun wurde er verurteilt.

Von Helena Davenport

Kleinmachnow - Er räume alle Vorwürfe ein, aber er könne sich nicht erklären, warum er selbst so gehandelt hat – mit diesen Worten zeigte sich der Angeklagte Mohammadwali K. am Dienstag reumütig bei seiner Verhandlung im Potsdamer Amtsgericht. Im Sommer hat er eine junge Frau in einem Waldstück nahe der Hakeburg in Kleinmachnow zunächst verfolgt und dann bedrängt sowie verletzt. 

Nur zwei Tage später bedrängte er im selben Waldstück eine weitere junge Frau. Es tue ihm leid – auch das ließ der Angeklagte vor Gericht verlauten. Ansonsten schwieg er fast die gesamte Verhandlung lang. Sein Übersetzer hatte Mühe, ihm kurze Antworten auf die von der Richterin gestellten Fragen zu entlocken. Da von dem 24-jährigen Afghanen außerdem mehrere Namen sowie Geburtsdaten vorliegen, konnte die Identität nicht eindeutig festgestellt werden. Verurteilt wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten Haft, wegen sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter sexueller Nötigung. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro an die Nebenklägerin entrichten, da diese seit der Tat unter Angstzuständen leidet.

Täter kehrte an den selben Ort zurück

Der erste Vorfall ereignete sich am 25. Juli. K. lief der Geschädigten zuerst nach. Dann hielt er sie am Arm fest und verlangte einen Kuss von ihr. Als die junge Frau begann zu schreien, stieß K. sie zu Boden  und legte sich auf sie. Dabei zerriss er trotz heftiger Gegenwehr ihren Slip. Wegen der anhaltenen Hilferufe entfernte sich der Täter  dann von ihr. Bei der Frau, die vor Gericht von ihren Eltern und ihrer Schwester begleitet wurde, stellte die Polizei Hämatome sowie Kratzspuren fest. 

Am 27. Juli hielt sich K. erneut nahe der Hakeburg auf. Er zwinkerte der Nebenklägerin, einer 23-jährigen Studentin, zunächst zu und verfolgte sie dann. Wenig später packte er sie dann an der Schulter  und sagte ihr etwas ins Ohr. Dabei versuchte er, sie ins Gebüsch zu drängen. Die Frau, die sich auf einem Spaziergang mit ihrem Hund befand, konnte sich losreißen und zu ihrem Auto rennen, von wo aus sie ihre Mutter anrief. Die zuständige Polizei sei zunächst nicht zu erreichen gewesen, sagte sie vor Gericht. Was mit dem Hund geschah, wurde vor Gericht nicht erwähnt. 

Weder Schulbildung, noch Beruf

Der Täter konnte wenig später in einer Asylbewerberunterkunft in Teltow ausfindig gemacht werden. Er war im Gebäude der Unterkunft vor den Beamten weggerannt und hatte sich so verdächtig gemacht. Später wurde er eindeutig  als Täter identifiziert. Vor Gericht sagte er, dass er weder eine Schulbildung noch einen Beruf habe. Strafrechtlich ist der Afghane bislang in Deutschland noch nicht in Erscheinung getreten. Hierher sei er vor zwei Jahren und neun Monaten mit einem Auto gekommen, so K. Zur Zeit wird er in der Bundesrepublik geduldet, er bezieht Sozialleistungen. Dass er abgeschoben wird, halte sie für möglich, erklärte die Richterin. 

„Als Motiv für seine Tat kommt infrage, dass er den ganzen Tag  im Heim verbringt“, sagte die Richterin gegen Ende der Verhandlung. Das Gericht geht davon aus, dass sich K. gezielt den Wald als Ort für seine Taten ausgesucht hat, um dort  Opfer zu finden. Und dass er seinen Opfern aufgelauert haben soll, erschwere die Tat, betonte die Richterin. Zudem komme hinzu, dass er zunächst trotz Gegenwehr weitergemacht haben soll. „Sie genießen hier Schutz“, sagte sie, „versuchen Sie, für sich selbst zu klären, was Sie getan haben.“

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