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Blütentherme Werder: Unterschriften gegen Thermenbau

Experte: Bürgerbegehren könnte unzulässig sein.

Von Eva Schmid

Werder (Havel) - Kurz vor der Entscheidung zur Fertigstellung der Blütentherme trommeln die Thermenkritiker zum Protest: Am gestrigen Donnerstag stellten sie auf einer Pressekonferenz ihr bereits am Mittwoch gestartetes Bürgerbegehren vor und erklärten erneut, warum sie gegen das Vorhaben in den Havelauen sind. Größter Kritikpunkt: zusätzliche 30 Millionen Euro für eine Therme auszugeben sei mit Blick auf eine wachsende Stadt wie Werder, die viel eher Schulen und Kitas bräuchte, nicht vertretbar. Wie berichtet stehen die Verhandlungen mit dem neuen Investor kurz vor dem Abschluss. Seine Pläne für das Areal in den Havelauen will er am kommenden Donnerstag erstmals öffentlich vorstellen.

Rund 2500 Unterschriften wollen die „StadtMitGestalter“ in den kommenden Wochen sammeln. Das entspricht etwa zehn Prozent der stimmberichtigten Werderaner. Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein, will die neu gegründete Initiative möglicherweise auch einen Bürgerentscheid erwirken. Ihr geht es vor allem darum, dass die Stadt ihre Bürger an der Planung des Großprojektes beteiligt. „Und sie nicht immer vor vollendete Tatsachen stellt“, kritisierte am Donnerstag der Werderaner Bio-Bauer Jochen Fritz bei dem Pressetermin in der Klimawerkstatt. Ihn habe auch die Geheimnistuerei der Stadt verärgert, für ihn ein Grund, nun Unterschriften sammeln zu gehen. Auf den Listen, die bereits online erhältlich sind und bald per Post an einen großen Teil der Werderaner Haushalte verschickt werden sollen, hat die Bürgerinitiative ihre Forderung begründet. Wer unterschreibt, erklärt sich damit einverstanden, dass die Stadt die Verhandlungen mit dem neuen Partner stoppt und „stattdessen die weitere Planung auf einem offenen Beteiligungsverfahren basiert, das eine damit erfahrene und unabhängige Organisation durchführt“, so der Wortlaut.

Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hegt indes der Kommunalrechtler Thorsten Ingo Schmidt von der Uni Potsdam. „Die Forderung, das Verfahren zu stoppen“, sei rechtlich zulässig, schwierig sei jedoch das Verlangen nach einem Beteiligungsverfahren. „Ein Einwohnerbeteiligungsverfahren, so sinnvoll es auch sein mag, ist nach der Vergabeverordnung kein anerkanntes Verfahren, um einem Bieter einen Zuschlag zu erteilen“, so Schmidt gegenüber den PNN. Der Spielraum öffentlicher Auftraggeber sei klar nach der Vergabeverordnung geregelt. „Wäre die Frage im Bürgerbegehren schlanker gehalten gewesen, wäre dies in Ordnung.“ So jedoch sei das Vorhaben rechtlich sehr angreifbar. Und auch der Vorwurf, die Stadt arbeite intransparent, sei nicht nachvollziehbar: „Auch das schreibt die Vergabeverordnung zum Schutze der Bieter vor, würde die Stadt das Verfahren unter Offenlegung der Gebote vollständig transparent machen, wäre das rechtswidrig.“ 

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