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Potsdam-Mittelmark: Blieb gar keine Zeit für Mord an Glindower? Zeugin gibt Angeklagtem bedeutsames Alibi

Werder (Havel)/Potsdam – Kann der vor dem Potsdamer Landgericht wegen Mordes an seinem Geschäftspartner angeklagte Hans-Dieter V. die Tat gar nicht begangen haben?

Werder (Havel)/Potsdam – Kann der vor dem Potsdamer Landgericht wegen Mordes an seinem Geschäftspartner angeklagte Hans-Dieter V. die Tat gar nicht begangen haben? Am jüngsten Verhandlungstag am Donnerstag gab eine der wichtigsten Zeuginnen in dem Fall dem 60-jährigen Potsdamer ein bedeutsames Alibi. Danach blieb dem Angeklagten für den Mord an dem Glindower Joachim L. möglicherweise gar keine Zeit. Mit der Aussage der Zeugin fehle der Anklage in der Beweisführung ein wichtiges Puzzlestück, erklärte Verteidiger Hagen Wegewitz. Er plädierte für einen Freispruch.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Angeklagte mit dem späteren Opfer am 9. Juni 2009 nach Ostrava in Tschechien gereist sein, um dort am nächsten Vormittag einen Geschäftstermin wahrzunehmen. Im Anschluss hätten sie im Hotel ausgecheckt. Kurz darauf, so hatte der Angeklagte berichtet, sei er mit dem Geschäftsfreund zu einem Busbahnhof gefahren und hätte ihn dort allein zurückgelassen, so wie es sein Wunsch gewesen war. Er soll am Abend zuvor in einer Bar eine Frau kennengelernt haben. Gegen 13.30 Uhr hätten sich die Männer getrennt.

Anschließend reiste der Angeklagte nach Polen weiter. Im Telefongespräch mit seiner Frau hätten beide spontan vereinbart, dass er zunächst noch nach Breslau fahren würde, um dort die besagte Zeugin, eine langjährige und enge Freundin der Ehefrau, abzuholen und diese für ein paar Tage mit nach Deutschland zu nehmen. Die damals 20-Jährige bestätigte dies vor Gericht. Nach ihrer Schilderung sei Hans-Dieter V. gegen 16.30 Uhr in Breslau eingetroffen. Dies entspricht der für die rund 240 Kilometer langen Strecke in etwa benötigten Fahrzeit. Auch bestätigte sie, dass ihre Mutter von der Ehefrau des Angeklagten zwischen 13 und 14 Uhr angerufen worden sei, um ihr das Angebot zu unterbreiten, mit nach Deutschland zu reisen. Auch nachdem sich das Gericht die Äußerungen der heute 28-Jährigen mehrfach wiederholen ließ, wich sie nicht von ihrer Version ab, war zudem bereit, auf ihre Angaben einen Eid zu schwören. Das Gericht zweifelte zunächst, weil sich die wie die Ehefrau des Angeklagten aus Kasachstan stammende Zeugin zwar an das Zeitfenster bis zum Nachmittag des fraglichen Tages genau erinnern konnte, aber nicht mehr im Detail an den weiteren Tagesablauf. Auch wann und wie sie aus Deutschland zurückreiste, wusste sie nicht mehr.

Der Glindower Joachim L. war einige Wochen nach dem mutmaßlichen Tattag tot in einem Waldstück zwischen Sucha Rudna und Ostrava gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft ging bisher davon aus, dass Hans-Dieter V. seinen Geschäftspartner aus Habgier erschossen hat. Der Angeklagte hatte mit dem Freund einen Darlehnsvertrag über 330 000 Euro abgeschlossen. Nach Angaben des Angeklagten sei dieser nur erstellt worden, um Geldflüsse zwischen verschiedenen Konten glaubhaft darzustellen. Undurchsichtige Geldgeschäfte gab es offenbar zuhauf. Wie Zeugen bestätigten, hatte sich V. immer wieder von Geschäftspartnern Geld geliehen. Nicht in jedem Fall hatte er das Geld zurückgezahlt.S. Schuster

S. Schuster

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