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Bebauung des Fath-Areals rückt näher: Kleinmachnower dürfen Vorschläge machen

Kleinmachnow – Der umstrittene Bebauungsplan-Entwurf für das ehemalige Fath-Gelände nördlich des Stahnsdorfer Damms wird öffentlich ausgelegt. Das haben die Kleinmachnower Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Kleinmachnow – Der umstrittene Bebauungsplan-Entwurf für das ehemalige Fath-Gelände nördlich des Stahnsdorfer Damms wird öffentlich ausgelegt. Das haben die Kleinmachnower Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen. „Ziel ist es, bereits in einem frühen Stadium der Planung eine breite öffentliche Beteiligung zu erreichen“, erklärte Kleinmachnows Gemeindesprecherin Martina Bellack.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Teilfläche der rund vier Hektar großen Industriebrache an der Autobahn A115, auf der die Gemeinde unter anderem bis zu 270 Wohnungen errichten will, zur Hälfte mit Hilfe der kommunalen Wohnungsgesellschaft Gewog.

Die Gemeinde hat für die einzelnen Teilflächen verschiedene Bebauungspläne aufgelegt und will sukzessive Baurecht für die Areale schaffen. Bis Ende vergangener Woche lag der B-Plan für die kommunalen Wohnungen und einen vor Ort geplanten Sportplatz aus. Diese sollen südlich des Stahnsdorfer Dammes im Gewerbegebiet Technik-Innovation-Wissenschaft entstehen.

Auf der nun in Rede stehenden Fläche nördlich des Stahnsdorfer Dammes war bis zum Jahr 2002 ein Fahrzeugreparaturbetrieb ansässig, gegenwärtig wird das Gelände beräumt und saniert. Nach den bisherigen Plänen sollten dort sowohl ein Gewerbehof für regionale Unternehmen, als auch frei finanzierbare Wohnungen gebaut werden. Wegen des erforderlichen Lärmschutzes des nahe der Autobahn gelegenen Gebietes sollten die Bauten zuletzt jedoch einen bis zu 50 Meter langen Riegel entlang der Straße bilden und standen deshalb in der Kritik.

Die Gemeindevertreter einigten sich auf einen Kompromiss. Noch während der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt wird, soll es einen städtebaulichen Wettbewerb für das Wohngebiet geben, der auch die Auswirkungen des Autobahnlärms berücksichtige, so Martina Bellack. Zudem soll es den Architekten möglich sein, anstelle der Wohnungen weitere Flächen zur gewerblichen Nutzung zu planen. Sowohl die Anregungen der Kleinmachnower als auch die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen am Ende in den Bebauungsplan einfließen. sos

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