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Potsdam-Mittelmark: Altanschließer warten auf Entscheidung

Nach Urteilen zur Staatshaftung ist eine Sammelklage sehr wahrscheinlich. Wie die Gebühren künftig aussehen, bleibt weiter offen

Kleinmachnow - Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Der Teltow“ wird sich wohl an einer Musterklage auf Staatshaftung gegen das Land Brandenburg beteiligen. Das sagte der Verbandsvorsteher und Bürgermeister Kleinmachnows, Michael Grubert (SPD), im Vorfeld der Verbandssitzung am Mittwoch gegenüber den PNN. „Die Sammelklage kommt“, so Grubert. Derzeit werde mit anderen Verbänden beraten, ein Rechtsanwalt wurde im Namen des WAZV beauftragt. Es geht dabei um Erstattung der Rückzahlungen, die der Verband aufgrund rechtswidrig erhobener Anschlussgebühren, insbesondere bei den sogenannten Altanschließern, leisten musste.

Per Musterklage wollen mehrere Brandenburger Zweckverbände sich das Geld vom Land zurückholen – beim WAZV „Der Teltow“ sind es nach eigenen Angaben bisher 3,8 Millionen Euro. Das Brandenburger Innenministerium unterstützt eine solche Klage. Dementsprechend wurde bei der Verbandssitzung ein Schreiben des Ministeriums vorgestellt, wonach es auf die „Erhebung der Einrede der Verjährung“ bis zum 31. Dezember 2017 verzichtet, das heißt den Verbänden mehr Zeit einräumt, das Verfahren vorzubereiten. Zunächst hatte der Verzicht nur bis zum 1. August gegolten.

Das Staatshaftungsgesetz stammt aus der DDR und besteht nur noch in Brandenburg und Thüringen fort. Das Gesetz sieht vor, dass Verwaltungen oder Behörden bei schuldhaftem Handeln zu Schadensersatz verpflichtet werden können. Ironischerweise ist es genau dieses Gesetz, das die Kosten der Rückzahlungen für die Verbände erheblich erhöhen könnte. Denn Anfang der Woche hatte das Landgericht Cottbus als zweites Brandenburger Landgericht Altanschließern Schadensersatz zugestanden, obwohl diese die Fristen für einen Widerspruch gegen die Kosten des Abwasseranschlusses nicht eingehalten hatten – ihre Bescheide somit rechtskräftig waren.

Bisher hat der WAZV, in dem Vertreter der Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal und der Stadt Teltow sitzen, noch nicht entschieden, ob auch diesen Kunden das Geld zurückgezahlt werden soll. Auch die Entscheidung für ein neues Gebührenmodell wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Derzeit entscheiden die Bürgervertreter in den Verbandskommunen, ob der WAZV auf ein reines Gebührenmodell umsteigen soll. Das hieße, dass alle Kunden ihre einmaligen Anschlussgebühren zurückerstattet bekämen. Die Gemeindevertreter Kleinmachnows haben ihren Bürgermeister bereits damit beauftragt, gegen ein solches Modell zu stimmen. Die Stadtverordneten Teltows werden einen solchen Bindungsbeschluss voraussichtlich kommende Woche fassen. In Stahnsdorf wurde eine entsprechende Abstimmung zurückgestellt und wird wohl erst nach den Sommerferien erfolgen. Außerdem werden mehrere weitere Gebührenmodelle diskutiert. Möglich wäre auch die Spaltung der Gebühren, mit höheren Kosten für diejenigen, die ihre Anschlussbeiträge zurückerstattet bekommen haben.

Im Herbst stehen dann also mehrere Entscheidungen an: über die Musterklage, über ein neues Gebührenmodell, über Rückzahlungen. Bis Ende des Jahres erhofft Verbandsvorsteher Grubert sich mehr Klarheit. Beim am Donnerstag festgestellten Jahresabschluss kann der WAZV immerhin noch einen Gewinn von 920 000 Euro verbuchen. Im Vorjahr waren es 2,35 Millionen Euro.

Abgelehnt wurde der Jahresabschluss von Verbandsvorstandsmitglied Andreas Wolf (BFB) aus Teltow. Wolf kritisiert die steigenden Investitionen des Verbands trotz nicht geklärter Rechtsstreitigkeiten. Zudem hält er den Umgang des WAZV mit dem Thema Altanschließer für falsch. „Ziel des politischen Handelns kann nicht sein, die Bürger zum Klagen zu zwingen.“ Statt Gerichtsurteile abzuwarten, sollte der Verband lieber ein gerechtes Gebührenmodell entwerfen.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hatte als Reaktion auf das Cottbusurteil bereits am Montag die Rückzahlung „aller rechtswidrig eingeforderter Altanschließerbeiträge“ gefordert und hofft auf ein baldiges Urteil des Oberlandesgerichts zu dem Thema. Klarheit wünscht sich auch Felix von Streit, Geschäftsführer der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH (MWA). Die MWA übernimmt als Dienstleister die Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Zweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“, die gleichzeitig die einzigen Gesellschafter sind. Wegen der offenen Rechtsstreitigkeiten und der Unklarheit bei den Gebühren sei die Lage zunehmend diffus, sagt von Streit. „Wir fahren durch Nebel und wissen nicht richtig, wo das Schiff hinfährt.“

Martin Anton

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