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Geflüchtete kommen mit dem Zug an. Wie bringt man sie unter – und wer bezahlt dafür?

© picture alliance/dpa/Michael Matthey

Welche Pauschale soll es sein? : Worum Bund und Länder bei der Flüchtlingsfinanzierung streiten

Wir geben nix, sagen Scholz und Lindner. Wir brauchen viel mehr, fordern die Ministerpräsidenten. Im Mittelpunkt des Streits steht Geld, aber auch die Form der Bundeshilfe.

Am Montag haben sich die Ministerpräsidenten der Länder noch einmal mit den Kommunalverbänden zusammengeschaltet. Vor der Runde der Länderchefs mit Kanzler und Bundesfinanzminister am Mittwoch ging es um Rückversicherung. Das Ergebnis: „Länder und Kommunen stehen Seite an Seite“, sagte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Sein Vize Henrik Wüst von der CDU, Regierungschef in Nordrhein-Westfalen, ergänzte: Statt die Hilferufe aus Städten und Gemeinden angesichts wachsender Flüchtlingszahlen abzutun, erwarteten Länder und Kommunen „eine faire Lastenteilung“.

Doch aus dem Kanzleramt und dem Bundesfinanzministerium kamen auch am Montag keine Signale des Einlenkens. Länder und Kommunen wollen zweierlei: Zum einen fordern sie die Rückkehr zu einem Finanzierungssystem, in dem der Bund seine Leistungen an der tatsächlichen Zahl von Flüchtlingen ausrichtet, welche Länder und Kommunen zu versorgen haben; zum anderen geht es ihnen darum, dass der Bund die kompletten Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge übernimmt, welche in aller Regel die Kommunen allein stemmen müssen. Bisher zahlt er zwei Drittel.

Wir müssen zu einer fairen Lastenteilung zurückkommen

Hendrik Wüst, Ministerpräsident in NRW

Allerdings haben Bund und Länder erst im vergangenen November vereinbart, dass es aus dem Bundesetat statt einer Pauschale je Flüchtling (wie bis 2021) fortan eine allgemeine Flüchtlingspauschale geben solle. Für Asylsuchende beträgt diese derzeit 1,25 Milliarden Euro pro Jahr – auch nach 2023. Dazu zahlt der Bund 1,5 Milliarden Euro einmalig für Schutzsuchende aus der Ukraine. Vereinbart wurde im November zudem, sich auf Basis der Flüchtlingszahlen im Winter darüber im Frühjahr nochmals auszutauschen.

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U-Turn zu teuer?

Aber nun soll es nach dem Wunsch der MPK nicht mehr um die Höhe einer Gesamtpauschale gehen, sondern eben um die Rückkehr zur Einzelfallpauschale. Eine solche hatte ausgerechnet Scholz als Bundesfinanzminister im Jahr 2019 angeboten – 16.000 Euro auf fünf Jahre je Flüchtling im Asylverfahren, aber da machten die Länder damals nicht mit. Eine solche „atmende Finanzhilfe“ (Wüst) soll es nun wieder sein.

Aber der Bund will den U-Turn nicht, weil er mit höheren Kosten verbunden sein wird. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat Probleme, ab 2024 einen ausgeglichenen Etat vorzulegen und argumentiert, dass die Haushaltsprobleme auch mit hohen Finanztransfers zugunsten der Länder und Kommunen zu tun hätten.

In dem vom Kanzleramt erstellten Entwurf einer Beschlussvorlage für die Runde am Mittwoch ist an keiner Stelle davon die Rede, dass der Bund sich finanziell bewegen könnte – weder bei der Höhe der Gesamtpauschale noch in Richtung einer neuen Einzelfallpauschale.

Seitenlang aber werden Möglichkeiten aufgezählt, die Situation zu verbessern – Verfahrensbeschleunigung in den Ausländerbehörden, auch durch mehr Digitalisierung, schnellere Asylverfahren auch an den Verwaltungsgerichten, eine bessere „Integrationsinfrastruktur“, schnellere Durchsetzung der Ausreisepflicht – bis hin zur Einstufung von EU-Beitrittskandidaten wie Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer.

Bund listet Änderungen auf

Was den Ländern bleibt, ist der Verweis auf die steigenden Flüchtlingszahlen. Bei fixen Gesamtpauschalen bleiben dabei mehr Kosten bei ihnen hängen. 2022 hat es nach einer Aufstellung der Länder knapp 218.000 Erstanträge auf Asyl gegeben, im laufenden Jahr sind es demnach auch schon fast 81.000.

Das sind höhere Zahlen als in jedem Jahr seit 2017. Aber die Zahlungen des Bundes sind nach dem Länderpapier seit 2018 von 7,5 auf 4,5 Milliarden Euro (2022) zurückgegangen. Und vom kommenden Jahr als sollen es eben nur noch 1,25 Milliarden Euro sein.  

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