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Eine Bewohnerin einer Seniorenwohnanlage bekommt den Blutdruck gemessen.

© dpa/Marijan Murat

Pflegebeitrag soll steigen: Lauterbach will mehr Mittel für häusliche Pflege

Der Gesetzesentwurf von Lauterbach, den das Kabinett am Mittwoch beschloss, soll die Pflege in Deutschland verbessern. Beispielsweise zählt hierzu eine Beitragserhöhung.

Die Pflege ist in Deutschland eine Dauerbaustelle – von finanziellen Problemen der Pflegeversicherung über hohe Eigenbeiträge für Menschen in Pflegeheimen bis hin zum Fachkräftemangel. Bei einigen Punkten soll nun ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Abhilfe schaffen, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Dazu gehört auch eine Beitragserhöhung.

Dem Entwurf zufolge soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte steigen. Er liegt derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es 3,4 Prozent. Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Entlastung für kinderreiche Familien soll der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Wer mehrere Kinder hat, soll wiederum ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen.

Lauterbach sichert sich zugleich die Option, die Beitragssätze kurzfristig weiter zu verändern: Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich in der Pflegeversicherung „kurzfristig ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben kann und dass die grundsätzlich vorgesehene, gesetzliche Anpassung des Beitragssatzes in diesen Fällen eine zu lange Vorlaufzeit haben kann“, heißt es im Entwurf. „Deshalb wird für den Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs zusätzlich eine Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes ergänzt.“

Auf der Ausgabenseite sieht der Entwurf mehr Mittel für die häusliche Pflege vor. So soll das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent steigen. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die Zuhause ehrenamtlich versorgt werden – in der Regel von Angehörigen. Die konkrete Höhe ist vom Pflegegrad abhängig. Ebenfalls um fünf Prozent steigen die sogenannten Sachleistungsbeträge für die Leistungen von Pflegediensten, die Betroffene Zuhause betreuen.

Ausgeweitet werden soll die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Sie bekommen bislang für maximal zehn Tage im Jahr Pflegeunterstützungsgeld. Künftig sollen die zehn Tage „für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden können“.

Für Menschen im Pflegeheim sollen die sogenannten Leistungszuschläge um fünf bis zehn Prozentpunkte angehoben werden. Diese Zuschläge werden von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt, um den von den Pflegebedürftigen selbst zu tragenden Eigenanteil zu dämpfen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs beziehen sich etwa auf Vorhaben der Digitalisierung und Transparenz. (AFP)

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