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Marco Buschmann auf dem 75. Ordentlicher Bundesparteitag der FDP.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur/IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Keine Kampagne gegen die AfD: Buschmann rechnet mit weiteren Spionage-Enttarnungen

Deutschland sei in den Fokus autoritärer Mächte geraten, sagt Justizminister Buschmann. Von weiteren Enttarnungen müsse ausgegangen werden. Berlins Justizsenatorin fordert eine Gesetzesverschärfung.

Nach Spionagevorwürfen gegen einen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, rechnet Bundesjustizminister Marco Buschmann mit weiteren Fällen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir auch in den nächsten Monaten weitere Enttarnungen vornehmen werden“, sagte der FDP-Politiker am Sonntag im ARD-„Bericht aus Berlin“. Deutschland sei längst in den Fokus autoritärer Mächte geraten, die sich auch geheimdienstlicher Mittel bedienten.

Krahs Mitarbeiter Jian Guo war vor einer Woche in Dresden festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt wirft ihm Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vor. Der Deutsche chinesischer Herkunft soll Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben und chinesische Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben.

Vorwürfen aus Reihen der AfD, es handele sich um eine Kampagne gegen die Partei, widersprach Buschmann nachdrücklich. Die Ermittlungsbehörden würden ausschließlich auf der Basis von Recht und Gesetz entscheiden.

Außerdem sei wichtig: „Wenn Haftbefehl erlassen wird und Untersuchungshaft angeordnet wird, dann müssen zwei Dinge zusammenkommen: Erstens ein sehr, sehr hoher Verdachtsgrad und zweitens auch die Gefahr, dass jemand möglicherweise sich sonst aus dem Staub macht oder Beweise beiseiteschafft und das wird unabhängig von der Justiz geprüft. Das ist keine politische Entscheidung.

Justizsenatorin fordert Gesetzesverschärfung

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hält eine Gesetzesverschärfung für erforderlich. „Wir haben die Möglichkeit, illegale Agententätigkeit nach dem Strafgesetzbuch zu sanktionieren. Wir haben allerdings keine Möglichkeit, gegen staatlich gesteuerte Einflussoperationen strafrechtlich vorzugehen“, sagte die frühere Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz der ARD.

Das sollte sich ihrer Ansicht nach ändern: „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch, nach der staatliche Einflussoperationen, die aus dem Ausland gesteuert werden, strafrechtlich auch sanktioniert werden.“

Andere Länder, beispielsweise Frankreich, hätten dies erkannt, und auch die Europäische Kommission habe einen Regelungsvorschlag erarbeitet. „Ich sehe hier die Bundesregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Regelung vorzulegen“, sagte Badenberg gegenüber der „Berliner Zeitung“. (dpa)

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