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Vulnerable Gruppen sollen bei PCR-Tests künftig bevorzugt behandelt werden.

© dpa/Waltraud Grubitzsch

Update

Lauterbach kündigt neue Testverordnung an: Kein Anspruch auf PCR-Test bei roter Corona-Warn-App

Anspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt bestehen. Drei Millionen PCR-Tests pro Woche sollen in Zukunft weiterhin möglich sein.

Die Corona-Zahlen steigen weiterhin von Tag zu Tag, am Dienstag meldete das Robert-Koch-Institut knapp 170.000 Positiv-Tests binnen 24 Stunden.

Der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche lag am Mittwochmorgen bei 1450,8 und erreichte damit einen Höchstwert. Ein Höhepunkt der Infektionszahlen wird erst in einigen Wochen erwartet.

Umso befremdlicher mutete Ende Januar die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach an, dass nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen sollten.

Die Laborkapazitäten seien endlich, hieß es zur Begründung. Unbedingt eine PCR-Testung erhalten sollten nach der Priorisierung nur noch in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.
Diese strenge Regelung soll nun doch wieder aufgeweicht werden: Lauterbach sprach am Dienstag in der Bundespressekonferenz selbst von einer Kehrtwende und einer „Veränderung der Position“.

Engpässe würden wohl ausbleiben, die ursprüngliche Befürchtung, dass die PCR-Tests wegen der hohen Infektionszahlen in der Omikron-Welle knapp werden könnten, habe sich nicht bestätigt.
Laut Lauterbach seien künftig rund drei Millionen PCR-Tests pro Woche möglich. Noch in dieser Woche wird es eine neue Testverordnung geben. Nach dieser sollen zwar weiterhin bestimmte Gruppen priorisiert und deren Tests in den Laboren bevorzugt bearbeitet werden. Gleichzeitig sollen jedoch auch weiterhin alle Menschen mit einem positiven Schnelltest grundsätzlich einen Anspruch auf einen PCR-Test haben.
„Wir werden für jeden einen PCR-Test anbieten können zur Bestätigung einer Diagnose“, sagte Karl Lauterbach.

Bei einem Verdachtsfall (zum Beispiel Symptomen) könne man erst einen Antigen-Test machen, dann aber einen PCR-Test. Diese Vorgehensweise sei „effizient, aber auch sicher.“

Mit dem Angebot orientiere sich die Regierung auch an den „Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung.“

Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reiche künftig nicht mehr aus, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit Verweis auf einen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung.

„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem RND. „Künftig sollen die Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt“, betonte er. 

„Viele haben die Sorge, dass sie ohne PCR-Test nicht sicher sein können.“ Die Test-Kapazitäten würden auch dann noch reichen, wenn es täglich bis zu 450.000 Neuinfektionen gäbe, sagte Lauterbach. Mit einer solchen Zahl sei aber nicht zu rechnen. Wo der Antigen-Test ausreiche sei bei der Freitestung nach einer Infektion, sagte Lauterbach. Im späten Verlauf einer Infektion seien diese zum Teil PCR-Tests überlegen.

In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch zur Nachtestung nach positivem Schnelltest zunächst auszusetzen.

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