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CDU-Fraktionschef Friedrich Merz mit dem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Bundestag.

© action press/Frederic Kern

Update

Heilmann setzt ein Beispiel: Was möglich ist, wenn Parlamentarier sich etwas trauen

Der Gerichtsbeschluss zum Heizungsgesetz ist nicht so bedeutend, wie er wirkt. Doch der CDU-Abgeordnete hat gezeigt, wo der Hammer hängt - und dass zu selten danach gegriffen wird.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Zwar ist vielfach der Eindruck entstanden, als habe ein Unionsabgeordneter die Ampel im Alleingang ausgeschaltet. Doch ganz so groß ist er nicht, der - durchaus überraschende - Erfolg des Parlamentariers Thomas Heilmann mit seiner Klage zum Heizungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht konnte mit seiner einstweiligen Anordnung die finale Abstimmung nur verschieben, nicht verhindern.

Ob Heilmanns Kritik zutrifft, die Koalition habe in ihrer Eile seine Beteiligungsrechte am Gesetzgebungsverfahren verletzt, ist offen. In ihrer Abwägung haben die Richterinnen und Richter lediglich festgestellt, das umkämpfte Projekt nehme kaum Schaden, wenn es später verabschiedet wird - denn das Gesetz solle ja erst Anfang 2024 in Kraft treten. Da überwiege das Interesse des Politikers, dessen Rechte andernfalls irreversibel verkürzt würden.

Heilmann hat etwas bewegt. Man sieht, was möglich ist, wenn sich Parlamentarier etwas trauen.

Jost Müller-Neuhof

Klingt überzeugend. Manchmal ist Eile wichtig beim Gesetzemachen. Hier eher nicht. In Karlsruhe stößt es auf Skepsis, wenn Nicht-Eiliges für eilig erklärt wird. Es wirkt verdächtig. Etwa 2018, als sich die damalige große Koalition eine höhere Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung gönnte.

Die hob das Bundesverfassungsgericht auf und nahm dabei am Rande das befremdlich kurze Gesetzgebungsverfahren in den Blick. Es dauerte nur zehn Tage - während parallel die halbe Erdbevölkerung bei der Fußball-WM in Russland die Tore zählte. Was anderes war dies als der durchtriebene Versuch, sich der Kontrolle durch Opposition und Öffentlichkeit, der politischen Diskussion insgesamt zu entziehen?

Möglich daher, dass die Heilmann-Klage zum Anlass genommen wird, für Gesetzgebungsverfahren zeitliche Rahmen zu ziehen. Ein anspruchsvolles Vorhaben und eines mit Folgen für die Zukunft des Parlamentarismus. Das Gericht will sich damit in Ruhe befassen, das hat die einstweilige Anordnung gezeigt.

Alles nur dank einer Einzelaktion. Heilmann hat etwas bewegt. Man sieht, was möglich ist, wenn sich Parlamentarier etwas trauen. Zur Not auch ohne Erlaubnis der Fraktion. Fast täglich gibt die Regierung den Abgeordneten Phrasen und Ausflüchte statt Antworten auf parlamentarische Anfragen. Aber Klagen in Karlsruhe? Fast nie. Heilmann, geh du voran, du hast die größten Stiefel an.

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