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Asylbewerber und Ausländer, die über eine Duldung verfügen, sollen künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

© dpa/Jens Kalaene

Neues Migrationspaket: Kabinett lockert Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete

Die Ampel hat einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete gebilligt. Außerdem sollen Schleuser härter bestraft werden.

Die Ampelkoalition hat laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein weiteres Gesetzespaket zur Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten und härtere Strafen für Schleuser. Die SPD-Politikerin sagte nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch in Berlin, das Gesetzespaket sei an der Praxis orientiert und erfülle Forderungen der Bundesländer: „Wir setzen um, was mit den Ländern vereinbart ist.

Am kommenden Montag soll bei einem Bund-Länder-Spitzentreffen erneut über die Migrationspolitik gesprochen werden. Ein Teil der Länder fordert weitergehende Maßnahmen, um die Zahl der Flüchtlinge zu senken.

Erleichterung der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten

Die Lockerung der Arbeitsverbote für Geflüchtete sieht vor, dass diese generell spätestens nach sechs Monaten arbeiten dürfen, besonders gut Integrierte bereits nach drei Monaten, sagte Faeser. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll nun im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Bisher war dies eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach von einem „wichtigen Schritt“. Die Bundesregierung sorge dafür, „dass Menschen, die bereits in Deutschland sind, schneller arbeiten können. Raus aus dem Sozialsystem, rein in die Beschäftigung muss doch die Devise sein“, erklärte der Grünen-Politiker. Dies entlaste nicht nur die Staatskasse, sondern fördere auch die Integration.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte, dass die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber nicht noch weiter gelockert wurden. Die Regierung habe sich auf eine „angemessene Zeit“ verständigt, ab der die Arbeitsaufnahme möglich sei, sagte sie. Denn die Regelung dürfe auch „nicht zu einem Anreizsystem führen“, das mehr Menschen zur Flucht nach Deutschland bewege.

Härtere Strafen für Schleuser

Mit Blick auf Strafverschärfungen für Schleuser betonte Faeser, diese Form von brutaler und rücksichtsloser Kriminalität werde nun durchgängig im Gesetz als Verbrechen geregelt. „Für die meisten Schleusungsdelikte gilt künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr“, sagte sie. „Und bei Schleusung mit Todesfolge wird lebenslange Freiheitsstrafe ermöglicht“.

Die Polizei bekomme zudem die Möglichkeit, die Handys der Schleuser abzuhören. „So enttarnen wir die Hintermänner und zerschlagen die skrupellosen Schleusernetzwerke.“ Auch Versuche von Schleusern, sich grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle zu entziehen (sogenannte Durchbruchsfälle), sollen laut Innenministerium mit einem bis 15 Jahre härter bestraft werden. Bislang sind es drei Monate bis fünf Jahre.

Bei den Arbeitsmöglichkeiten für Geflüchtete soll darüber hinaus die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten, auch denjenigen gewährt werden, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018.

Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um die Duldung zur Beschäftigung zu erhalten, wird von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.

Darüber hinaus beschloss das Kabinett Regelungen zum besseren Austausch von Daten zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden. Dabei werden laut Innenministerium insbesondere „rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister abgebaut“. Darüber gibt das Ausländerzentralregister künftig auch Aufschluss darüber, welche Sozialleistungen Geflüchtete erhalten. (epd, AFP)

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